Sitzung vom 10. November 2016

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Kaleido-DG

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch die Verabschiedung des Sonderdekrets vom 20. Januar 2014 wurde das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geschaffen. Träger des Zentrums ist ein Verwaltungsrat, der sich aus Vertretern der Gründerpartner, der Gewerkschaften, der Gemeinden, der Schulnetze, des IAWM und Vertretern aus den Bereichen Familie, Gesundheit, Soziales und Jugend zusammensetzt.

Der Verwaltungsrat des Zentrums verfügt über alle Befugnisse, die zur inhaltlich-strategischen Ausgestaltung sowie zur Organisation und Verwaltung des Zentrums erforderlich sind, unter anderen:

1.   die Bezeichnung des Direktors, mit Ausnahme des ersten Direktors,

2.   die definitive Ernennung der Personalmitglieder,

3.   die Bezeichnung der zeitweiligen Personalmitglieder,

4.   die Verwendung der Finanzmittel (Haushaltsplan),

5.   die Vergabe von Arbeits-, Lieferungs- und Dienstleistungsaufträgen,

6.   die Aufstellung eines Inventars aller Immobilien des Zentrums,

7.   die Festlegung von baulichen Maßnahmen und Unterhaltsarbeiten,

8.   die Festlegung der Aufträge an das Personal.

Das Sonderdekret legt fest, dass der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung ausarbeitet und diese der Regierung zur Genehmigung vorlegt.

Der Verwaltungsrat hat eine Geschäftsordnung ausgearbeitet und diese in seiner Sitzung vom 8. September 2016 verabschiedet.

Die Geschäftsordnung enthält Regeln bzgl. der Häufigkeit und Einberufung der Sitzungen, der Verwendung von Unterlagen und Dokumenten sowie der Erstellung der Tagesordnung. Sie enthält Bestimmungen bzgl. des Sitzungsablaufs, der An- und Abwesenheit von Mitgliedern, der Gültigkeit und Vertraulichkeit der Beratungen, Beschlüsse und Abstimmungen. Sie beinhaltet die Modalitäten zur Schaffung von Arbeitsgruppen, zur Einladung von Experten, zu Informationsanfragen und Informationspflichten, zum Sekretariat und zu den Sitzungsprotokollen sowie zur Delegation von Zuständigkeiten. Sie beschreibt die Zuständigkeiten des Verwaltungsrates und des Direktors im Bereich Finanzen und im Bereich der Personalverwaltung.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich. Der Fachbereich Lokale Behörden und Kanzlei hat den Entwurf geprüft.

5. Rechtsgrundlage:

Sonderdekret vom 20. Januar 2014 zur Gründung eines Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen