Sitzung vom 10. November 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Öffentliche Bibliotheken

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. November 2015 zur Bestellung der Mitglieder des Beirats für Öffentliche Bibliotheken.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Das Dekret vom 15. Juni 1994 über die öffentlichen Bibliotheken sieht eine Bestellung von Mitgliedern für den Beirat der öffentlichen Bibliotheken vor.

Durch Pensionierung und andere Umstände werden in unbestimmten zeitlichen Abständen Anpassungen der bestellten Mitglieder notwendig

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 15. Juni 1994 über die öffentlichen Bibliotheken, Artikel 12

Dekret vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien