Sitzung vom 28. Oktober 2016

Abschluss eines Kaufvertrages zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Aktiengesellschaft „SLHIMO“, betreffend eine Immobilie gelegen, Stadt Eupen - Division 1 - Sektion B, Nr. 147 B

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt den Kauf der Immobilien Stadt Eupen - Division 1 – Katasterrolle 10577, Sektion B, Nr. 147 B (Parzelle mit Halle), groß 15,65 Ar und Nr.149 K, groß 04,86 Ar, gelegen Ecke Aachener Straße 46 / Nöretherweg von der Aktiengesellschaft „SLHIMO“ mit Gesellschaftssitz in 4960 Malmedy, Avenue du Pont de Warche, 26, zu dem nach Verhandlung angebotenen Preis von insgesamt 577.000€ inklusive der von der S.A. SLHIMO getragenen Planungskosten für den Umbau der Halle zu erwerben,

Die Regierung ersucht Herrn Bragard, Kommissar beim Immobilienerwerbskomitee, einen entsprechenden notariellen Kaufvertrag im öffentlichen Nutzen aufzusetzen,

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Mit dem Sonderdekret vom 20. Januar 2014, das am 01. Mai 2014 in Kraft trat, wurde das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (Kaleido-DG) errichtet.

Für die 4 Knotenpunkte des Zentrums, darunter der Knotenpunkt Eupen, müssen die verschiedenen Dienste, die bis dato noch in verschiedenen Mietobjekten untergebracht sind, baldmöglichst an einem zentralen Standort vereint werden.

Für den Knotenpunkt Eupen ergibt sich diese Möglichkeit in einer der AG „SLHIMO“ mit Gesellschaftssitz in 4960 Malmedy, Avenue du Pont de Warche, 26, gehörenden Immobilie mit Bering an der Ecke Aachenerstraße 46 / Nöretherstraße in Eupen.

Die  AG „SLHIMO“ war bereit, die bestehende Halle zu ihren Lasten umzubauen und gemäß den Anforderungen des Ministeriums als Kaleido-Knotenpunkt einzurichten um sie dann an die Deutschsprachige Gemeinschaft zu vermieten; eine entsprechende Vereinbarung wurde von der Regierung am 17. April 2015 genehmigt (EXVIII/2015/17.04/0397).

Gemäß dieser Vereinbarung beauftragte die AG SLHIMO zu ihren Lasten ein Architekturbüro mit der Planung des Umbaus einschließlich der Außenanlagen; ein erster Bauantrag wurde aber von der DG04 der Wallonischen Region am 18.12.2015 (Refus n° UCP3/15570) abgelehnt, so dass die AG SLHIMO die in der Vereinbarung festgelegte Frist (31. Dezember 2015) für die Vorlage einer städtebaulichen Genehmigung nicht mehr einhalten konnte. 

In Erwartung einer Verlängerung der Fristen seitens der DG überarbeitete das Architekturbüro die Pläne gemäß den Anforderungen der DG04, reichte dann aber den genehmigungsfähigen Bauantrag Anfang Januar 2016 NICHT ein, nachdem eine juristische Überprüfung ergab, dass die zwischen der DG und der AG SLHIMO aufgrund eines Regierungsbeschlusses vom 17.04.2015 am 22. April 2015 unterzeichnete Vereinbarung gegen europäisches Vergaberecht verstieß.

Aufgrund der Tatsache, dass der Standort an der Aachener Straße/Nörether Straße allen Anforderungen an einen Kaleido-Knotenpunkt erfüllt und die Pläne für den Umbau der Halle und der Außenanlagen mit Parkplätzen bereits genehmigungsfähig vorliegen, wurden im Auftrag von Minister Mollers Verhandlungen mit den Verwaltern der AG SLHIMO aufgenommen zwecks Ankauf der Immobilie durch die Deutschsprachige Gemeinschaft oder zur Einrichtung des Kaleido-Knotenpunktes.

Am 07. April 2016 beantragte der Infrastrukturdienst im Auftrag von Minister Mollers eine Abschätzung der Immobilie beim Immobilienerwerbskomitee. Diese wurde dem Ministerium am 08. Juni 2016 zugestellt ; der zuständige Kommissar schätzte den aktuellen Wert des Geländes mit Halle auf insgesamt 470.000 € (Anlage 1)

Nach Verhandlung zeigt sich Herr HAUSEUX, Beauftragter der S.A. SLHIMO bereit, die beiden Parzellen Nr. 147 B (Parzelle mit Halle) und Nr. 149 K in einer Gesamtgröße von 2051 m² zum Preis von 517.000 € zuzüglich der ausgelegten Honorarkosten für Architekten und Ingenieure in Höhe von (abgerundet) 60.000 €, d.h. zum Gesamtpreis von 577.000 € zu verkaufen.

Der geforderte Grundstückspreis in Höhe von 517.000 € liegt damit 47.000 € oder 10% über der Schätzung von Herrn Bragard, Kommissar beim Immobilienerwerbskomitee. Diese Differenz kann aber als annehmbar betrachtet werden, wenn man berücksichtigt,

  • dass der Preis pro m² für das Areal bei (517.000 €:2051m²) = 252 € und damit unter dem üblichen Preis für vergleichbare Grundstücke in Zentrumsnähe liegt;
  • dass in diesem Preis das Hallengebäude mit einbegriffen ist, das zwar umgebaut werden muss, aber deren tragende Mauern erhalten bleiben,
  • dass in der umgebauten Halle 1280 m² Bürofläche entstehen werden, die es ermöglichen, zusätzlich zu KALEIDO eine weitere Dienststelle der DG in dem neuen Gebäude anzusiedeln,
  • dass auf der noch unbebauten Parzelle  Nr. 149 K entlang der Aachener Straße in Zukunft auf einer bebaubaren Grundfläche von ca. 200 m² ein weiterer Bau mit 3 Geschossen für öffentliche Zwecke von der DG errichtet werden kann,
  • dass in Zentrumsnähe keine weitere Parzelle in ähnlicher Größenordnung zum Verkauf steht.

Die Übernahme der Mehrkosten in Höhe von (abgerundet) 60.000 € für die von der SA SLHIMO bereits ausgelegten Honorarkosten für Architekten und Ingenieure (Aufstellung mit Belegen in Anlage 2) ist ebenfalls gerechtfertigt aus folgenden Gründen :

  • diese Auslagen erfolgten weitgehend in Ausführung der zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der S.A. SLHIMO geschlossenen Vereinbarung vom 22. April 2015, wonach die S.A. SLHIMO sich in Artikel 1 verpflichtete, « in Abstimmung mit den Beauftragten der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Pläne für den Umbau der ihr in Eigentum gehörenden Immobilie (…) zwecks Einrichtung der Dienste von KALEIDO-DG  im Erdgeschoss dieser Immobilie auszuarbeiten, die im Hinblick auf die Genehmigung und Umsetzung dieses Bauvorhabens erforderlichen Gutachten einzuholen und  eine Leistungsbeschreibung der Umbau- und Einrichtungsarbeiten aufzustellen“. Die Pläne wurden effektiv im Laufe des Jahres 2015 vom Architekturbüro FONDER-GAUTHOYE in enger Abstimmung mit den Beauftragten der DG erstellt und liegen seit Januar 2016 genehmigungsfähig vor,
  • Die genehmigungsfähigen Pläne gehen in das Eigentum der DG über, so dass die DG die Kosten für deren Erstellung bei der Auftragserteilung an das Architektur-büro FONDER-GAUTHOYE nicht mehr übernehmen muss,
  • Die Baugenehmigung kann unmittelbar beantragt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Der Ankauf erfolgt über das Programm 23 Zuweisung 01.01

4. Gutachten :

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Oktober 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret 18.03.2002;

Gesetz vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.