Sitzung vom 28. Oktober 2016

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und Jersey über den Informationsaustausch in Steuersachen, geschehen zu London am 13. März 2014

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und Jersey über den Informationsaustausch in Steuersachen, geschehen zu London am 13. März 2014.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Damit Belgien den Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entspricht, müssen zahlreiche Abkommen in Steuersachen abgeschlossen werden. Einer der Vertragspartner ist Jersey.

Bei dem Abkommen handelt es sich um gemischte Verträge im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe „Gemischte Verträge“ festgestellt hat. Sowohl die Föderalbehörde als auch die Gemeinschaften und Regionen sind für die durch das Abkommen berührten Materien zuständig.

Das Abkommen bedarf daher der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Auf Anfrage des FÖD Finanzen soll das Protokoll so schnell wie möglich ratifiziert werden.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Der Dekretentwurf hat keine unmittelbare finanzielle Auswirkung, da das Abkommen vor allem Auskunftsaustausch zum Gegenstand hat.

4. Gutachten:

Das Gutachten 60.096/3 des Staatsrates vom 5. Oktober 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen