Sitzung vom 6. Oktober 2016

Memorandum of understanding zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Frauen der Republik Österreich und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über die Zusammenarbeit im Bildungsbereich

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Memorandum of understanding zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Frauen der Republik Österreich und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über die Zusammenarbeit im Bildungsbereich.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bereits seit langem besteht eine Kooperation zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und der Republik Österreich.

So verdeutlicht die 25. Sitzung der ständigen gemischten Kommission zur Durchführung des Kulturabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien, die am 19. November 2009 in Wien stattgefunden hat, die Zusammenarbeitsbestrebungen. Im Arbeitsprogramm mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens für die Jahre 2010-2014, das bis zum 31. Dezember 2017 fortgeführt wird, werden diese weiter ausgeführt.

 

Das nun vorliegende Memorandum of understanding zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Frauen der Republik Österreich und der DG ist eine Absichtserklärung, die bereits bestehende Kooperation insbesondere mit dem Bundesministerium für Bildung und der DG zu vertiefen.

Vor diesem Hintergrund wurden weiterführende Kooperationsbereiche aufgenommen wie beispielsweise in den folgenden Bereichen:

in dem Bereich der Kompetenzentwicklung, insbesondere der transversalen Kompetenzen und der digitalen Bildung;

in dem Bereich des interkulturellen Lernens, der Sprachförderung und der Integration jugendlicher Flüchtlinge im Schulsystem;

in dem Bereich der frühkindlichen Bildung.

Dabei überführen das Bundesministerium für Bildung und Frauen und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens (DG) die bisherigen Erfahrungen, die aus den Prozessen der inhaltlich-systematischen Gestaltung und Weiterentwicklung der jeweiligen Bildungswesen vorliegen, in einen länderübergreifenden Transferprozess. Hierdurch wird ein Know-how-Transfer nicht nur zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Frauen sowie der DG angestrebt sondern auch ein Transfer zwischen österreichischen Institution und Institutionen der Deutschsprachgien der Informationsfluss zwischen den Partnern auch gewährleistet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Kulturabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Belgien vom 17. Oktober 1952

Arbeitsprogramm vom 19. November 2009 zwischen der Republik Österreich und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft