Sitzung vom 6. Oktober 2016

Erlass der Regierung zur Finanzierung der Start- und Praktikumsbonusse zugunsten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Finanzierung der Start- und Praktikumsbonusse zugunsten des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Gemäß Artikel 35 des Dekretes vom 25. April 2016 über Maßnahmen im Beschäftigungsbereich ist das IAWM ab dem 1. Januar 2016 für die Gewährung und die Verwaltung von Prämien an Arbeitgeber und Auszubildende im Rahmen von Systemen der dualen Ausbildung zuständig.

Im Geschäftsführungsvertrag für das IAWM vom 23. Februar 2016 wurde im Kapitel 4 Punkt 4.2 festgehalten, dass die Regierung dem IAWM zur Finanzierung von neuen verbindlichen Aufgaben zusätzliche Mittel zu der Grunddotation gewähren kann.

Über OB 30 PR 22 ZW 41.42 sind Mittel in Höhe von 329.000,00 € im Dekret vom

17. Dezember 2015 zur Festlegung der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016 vorgesehen.

Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 1. September 2006 über den Start- und den Praktikumsbonus sieht vor, dass der Startbonus an den Auszubildenden lediglich beim erfolgreichen Abschluss des Ausbildungsjahres bezahlt wird.

Die Auszahlung der 329.000,00 € an das IAWM ist als Dotation wie folgt vorgesehen:

  • ein Betrag in Höhe von 246.749,94 € für Januar 2016 bis September 2016,

  • jeweils ein Betrag in Höhe von 27.416,66 € für die Monate Oktober 2016 und November 2016,

  • ein Betrag in Höhe von 27.416,74 € für den Monat Dezember 2016.

3. Finanzielle Auswirkungen:

329.000 € sind im OB 30 PR 22 ZW 41.42 vorgesehen.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 23. September 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekrete vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen, so wie es abgeändert wurde, insbesondere Artikel 16 Nummer 16.

Geschäftsführungsvertrag für das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vom 23. Juni 2016.

Königlicher Erlass vom 1. September 2006 über den Start- und Praktikumsbonus.