Sitzung vom 6. Oktober 2016

Addendum 1 zum Vertrag vom 7. Januar 2016, der die Zuschussbedingungen und die Modalitäten regelt, unter denen die VoG Service d’Aide aux Familles aux Personnes âgées de la Région verviétoise (SAFPA) ihre Aufgaben, die im Rahmen des Dekretes vom 16.02.2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe festgelegt sind, erfüllt sowie Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses vom 7. Januar 2016 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2016 an die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst Verviers (SAFPA)

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt das Addendum 1 zum Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst (SAFPA) für den Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016.

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Regierungserlasses vom 7. Januar 2016 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2016 für die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst Verviers (SAFPA).

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Am 7. Januar 2015 wurde ein Vertrag zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Service d’Aide aux Familles aux Personnes âgées de la Région verviétoise (SAFPA) unterzeichnet. Dieser regelt die im Rahmen des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe zu erfüllenden Aufgaben des Dienstes und die dementsprechenden Qualitätskriterien. Zudem werden in diesem Vertrag der Jahreszuschuss und die Auszahlungsmodalitäten definiert. Der Vertrag gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016.

Für das Jahr 2016 hat die Regierung der VoG einen Zuschuss in Höhe von 200.154,22 EUR für ein Stundenpaket von 7.325 Stunden gewährt. Diese Stunden setzen sich wie folgt zusammen: 7.000 Stunden beim Nutznießer, 175 Stunden Koordinationsstunden und 150 Weiterbildungsstunden der Familien- und Seniorenhelfer. Der Gesamtzuschuss beinhaltet zudem die Umrahmungskosten (Personal- und Fahrtkosten für die Verwaltung, die Sozialassistenten und die Direktion).

Am 28. April 2016 reichte die VoG SAFPA einen Antrag auf Erhöhung des gewährten Stundenpaketes auf 10.000 Stunden beim Nutznießer für 2016 ein.

Auf Grund der Tatsache, dass der Dienst am 31. Mai 2016 bereits 4.999,50 Stunden beim Nutznießer geleistet hat, wird der Dienst schätzungsweise (hochgerechnet) im Jahr 2016 etwa 12.000 Stunden leisten. Die aktuelle Anfrage beschränkt sich auf 10.000 Stunden, laut Hochrechnung könnte jedoch mit einer Überschreitung des Stundenkapitals gerechnet werden.

Um in 2016 die Dienstleistungen der Familien- und Seniorenhilfe (SAFPA) sicherzustellen, gewährt die Regierung der SAFPA zusätzlich 3.000 Stunden beim Nutznießer. Da die Koordinationsstunden der Familien- und Seniorenhelfer prozentual zum Stundenpaket beim Nutznießer berechnet werden, werden zudem 75 zusätzliche Koordinationsstunden für 2016 vorgesehen.

Demzufolge wird

- der Zuschussbetrag für geleistete Stunden beim Nutznießer um 58.650,00 EUR und

- der Zuschussbetrag für Weiterbildung und Koordination um 1.387,50 EUR

erhöht d.h. dass ein Zusatzzuschuss in Höhe von 60.037,50 EUR für die Familien- und Seniorenhilfe (SAFPA) für das Jahr 2016 vorzusehen ist. Der Gesamtzuschuss für das Jahr 2016 beträgt somit 260.191,72 EUR.

Im beigefügten Addendum 1 zum Vertrag vom 7. Januar 2016 zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Service d’Aide aux Familles aux Personnes âgées de la Région verviétoise“ (SAFPA) wird

  • die Nummer VIII Finanzen des Vertrages vom 7. Januar 2016 laut oben genannten Änderungen und Berechnungen angepasst;

  • die Anlage 1 zum Vertrag vom 7. Januar 2016 ebenfalls abgeändert und durch die Anlage 1bis (s. Anlage) ersetzt;

der Betrag in der Nummer X, Kontrollbestimmungen, Absatz 4, desselben Vertrages angepasst.

Der beigefügte Regierungserlass zur Abänderung des Erlasses vom 7. Januar 2016 zur Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2016 für die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst Verviers (SAFPA) ermöglicht die Auszahlung des Zusatzzuschusses für das Jahr 2016.

Die Auszahlung des Zusatzzuschusses erfolgt nach Unterzeichnung des Addendums und Regierungserlasses im Monat Dezember 2016. Der auszuzahlende Zuschussbetrag für den Monat Dezember 2016 beträgt somit 75.721,72 EUR statt 15.684,22 EUR.

3. Finanzielle Auswirkungen :

 

Im Rahmen der Anpassungen erhält die VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst (SAFPA) einen Zusatzzuschuss in Höhe von 60.037,50 EUR. Dieser Betrag geht zu Lasten des Haushaltes der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Haushaltsjahr 2016, OB 50, Programm 11, Zuweisung 33.03.

Stand der Haushaltsmittel

 

VE                                                                        AE

HHM 2016                :  2.465.000,00 EUR          HHM 2016             :     2.465.000,00 EUR

Festgelegt                :  2.370.661,00 EUR          Ausgezahlt             :     2.364.314,00 EUR

Vorliegende Akte      :       60.037,50 EUR          Vorliegende Akte   :         60.037,50 EUR

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Saldo                       :       34.301,50 EUR          Saldo                       :        40.648,50 EUR

4. Gutachten :

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 29. September 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe, Artikel 10.

Vertrag für das Jahr 2016 zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der VoG Familien- und Seniorenhilfsdienst Verviers.