Sitzung vom 6. Oktober 2016

Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft im „European Integration Network“

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Frau Janina Vomberg als Ersatzvertreter für Belgien im europäischen Netzwerk für Integration.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vor-liegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen:

Die europäische Kommission hat einen Aktionsplan bezüglich Integration von Drittstaatsangehörigen am 7 Juni 2016 verabschiedet.

Eine der Maßnahmen ist die Umorientierung der nationalen Kontaktpunkte für Integration in ein europäisches Netzwerk mit einer größeren Koordinationsrolle. Ziel ist es, unter den verschiedenen Mitgliedsstaaten bewährte Praktiken im Bereich Integration auszutauschen und somit die gegenseitige Wissensvermittlung auf EU Ebene zu fördern. Das „Europäische Netzwerk für Integration“ wird außerdem die Zusammenarbeit mit anderen EU Netzwerken stärken, die ähnliche Themen bearbeiten (Bildung, Chancengleichheit, Beschäftigung, etc.), sowie mit nationalen oder regionalen Behörden.

Mit dem Ziel das volle Potenzial aus diesem Instrument zu schöpfen ist das Netzwerk von dem Engagement der einzelnen Mitgliedstaaten abhängig. Daher soll jedes Mitgliedsland einen Vertreter, sowie einen Ersatzvertreter ernennen. Belgien hat hier eine Ausnahmeregelung erhalten: Belgien hat die Möglichkeit 4 Personen zu benennen, die Belgien in diesem Netzwerk vertreten, wovon eine Person als Ersatzmitglied fungiert.

Bedingung ist, dass die Vertreter sich vor den Versammlungen auf eine gemeinsame Position für Belgien absprechen.

Die Flämische Gemeinschaft, die Wallonische Region und  der SPFB (service public francophone bruxellois) haben sich bereit erklärt sich am Netwerk als feste Vertreter zu beteiligen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft stellt also die vierte Person, den Ersatzvertreter.

Frau Janina Vomberg ist im Fachbereich Familie und Soziales mit dem Themenbereich Integration von Personen mit Migrationshintergrund betraut und wird daher diese Aufgabe übernehmen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage

keine