Sitzung vom 6. Oktober 2016

Stadt Eupen – Städtischer Bauhof – Anschaffung eines Brennwertkessels: Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung :

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Projektes „Stadt Eupen – Städtischer Bauhof – Anschaffung eines Brennwertkessels“ gemäß Artikel 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18.03.2002 an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Antragsteller des Projektes „Städtischer Bauhof – Anschaffung eines Brennwertkessels“ ist die Stadt Eupen. Die Anmeldung des Infrastrukturvorhabens und der dazu zugehörige Finanzplan datieren vom 26.08.2016.

Die aktuelle Heizungsanlage besteht aus zwei Kesseln, wovon einer im Januar dieses Jahres ausgefallen ist. Der zweite, noch funktionstüchtige Kessel kann den Heizbedarf jedoch nicht alleine abdecken, sodass die Anschaffung eines neuen Brennwertkessels unabdingbar ist.

Mit dem Schreiben vom 19.07.2016 weist der Bürgermeister der Stadt Eupen auf die dringende Notwendigkeit hin, den neuen Kessel noch vor Einbruch des Winters 2016-2017 in Betrieb nehmen zu können.

Aus diesen Gründen stellt die Stadt Eupen einen Antrag auf Anerkennung der Dringlichkeit. Der diesbezügliche Beschluss des Stadtrates datiert vom 28.06.2016.

Die Gesamtkosten für die o. e. Arbeiten belaufen sich nach Angebotsauswertung auf 28.919,00€. 

3. Finanzielle Auswirkungen :

Betroffen ist der Posten OB 70 – PR 03 – ZW 63.21 im Haushalt des entsprechenden Jahres.

Der Zuschuss für das Vorhaben „Stadt Eupen – Städtischer Bauhof – Anschaffung eines Brennwertkessels“ beläuft sich voraussichtlich auf 17.351,40€. 

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist hier nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Artikel 22 des Dekretes zur Infrastruktur vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung.