Sitzung vom 6. Oktober 2016

Abänderungsvorschläge zum Dekretentwurf zur Abänderung des Kodex der Lokalen Demokratie und der Dezentralisierung insbesondere in Bezug auf die Gemeinderatswahlen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet die Abänderungsvorschläge zum Dekretentwurf zur Abänderung des Kodex der Lokalen Demokratie und der Dezentralisierung insbesondere in Bezug auf die Gemeinderatswahlen.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus, wird beauftragt, die Abänderungsvorschläge dem Parlament zu übermitteln

2. Erläuterungen:

Die Abänderungsvorschläge berühren drei Artikel und haben sich aus den Beratungen im zuständigen Ausschuss des Parlaments ergeben. Zwei der Änderungen sind terminologische Anpassungen und eine bestimmt, dass der mit der Kontrolle der Wahlausgaben beauftragte Kontrollausschuss bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben in Bezug auf die Gemeinderatswahlen von zwei Sachverständigen Rechtsexperten beraten wird. Grund hierfür ist vor allen Dingen, dass der Ausschuss sich gegebenenfalls mit Beschwerden gegen einen Kandidaten zu befassen hat und rechtsprechend tätig werden muss.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch das Dekret vom 5. Mai 2014.