Sitzung vom 6. Oktober 2016

Beschluss der Regierung über die Kofinanzierung von INTERREG VA-Projekten des Programms Großregion

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt im Falle der Bewilligung der Projekte durch den Lenkungsausschuss des INTERREG VA Programms der Großregion die erforderlichen Kofinanzierungen für folgende Projekte:

 

2016

2017

2018

2019

2020

TOTAL

Task Force Grenzgänger (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes)

 

10.693,25€

4.277,3€

4.277,3€

2.138,65€

21.386,50€

Die Kofinanzierung für das Projekt Task Force Grenzgänger 2.0 erfolgt über OB 20 PR 13 ZW 33.10 und beträgt 0,99% der Projektkosten des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

 

Digitales Tourismus-marketing (Tourismusagentur Ostbelgien)

 

9.000€

9.000€

9.000€

9.000€

36.000€

Die Kofinanzierung für das Projekt Digitales Tourismusmarketing erfolgt über OB 40  PR 17  ZW 33.26

 

 

Bérénice (Chudosnik Sunergia)

 

 

20.000€

20.000€

20.000€

60.000€

Die Kofinanzierung für das Projekt Bérénice erfolgt über OB 40 PR 13 ZW 33.80 und beträgt 18,71% der Projektkosten von Chudoscnik

               

 

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses und der Verhandlungsführung im Lenkungsausschuss der Großregion beauftragt.

2. Erläuterungen :

Zielsetzung der Projekte:

Task Force Grenzgänger 2.0.

Das Projekt hat zum Ziel die grenzüberschreitende Arbeitsmarktmobilität in der Großregion durch die Erarbeitung und Unterbreitung politisch adressierfähiger juristischer und administrativer Lösungsvorschläge zu fördern und zu verbessern, und so zur Entwicklung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes in der Großregion beizutragen.

Die Task Force Grenzgänger erarbeitet dazu juristische Gutachten und Lösungsvorschläge grundsätzlicher Art für Fragen und Problemstellungen, die sich aus der alltäglichen Arbeit der Beratungseinrichtungen sowie aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen der IBA oder anderer Einrichtungen ergeben. Um Mobilitätshemmnisse zu identifizieren, wurden regelmäßig Runde Tische mit Praktikern und Institutionen, die täglich mit grenzüberschreitenden Themen konfrontiert sind, durchgeführt.

Ferner greift die Task Force Grenzgänger Mobilitätshemmnisse auf, die sie selber identifiziert oder die ihr gemeldet werden. Diese werden geprüft und gegebenenfalls als Mobilitätshemmnis aufgearbeitet.

Da das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes als federführender Begünstigter des Projektes einige Ausgaben zentralisiert hat, beantragt es, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft sich mit 21.386,50€ an den Kosten beteiligt. Darüber hinaus beteiligt sich der Fachbereich Beschäftigung aktiv an dem Projekt. Die Kosten in Höhe von 82.759,20€ finanziert das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft aus Eigenmitteln. 

Digitales Tourismusmarketing

Im Mittelpunkt des Projektes Digitales Tourismusmarketing steht die Digitalisierung touristischer Produkte, die sich sowohl an Touristen als auch an die einheimische Bevölkerung richtet, um das endogene touristische Potential der Großregion zu nutzen, grenzüberschreitend für das Naturerbe zu sensibilisieren und die Attraktivität der Großregion als Urlaubs-, Erholungs- und Freizeitziel weiter zu steigern. Ein Projektbüro, welches von allen Partnern gemeinschaftlich gesteuert und finanziert wird, wird beim Leadpartner im Saarland eingerichtet, der daher über die Tourismusagentur Ostbelgien eine Kofinanzierung bei der DG beantragt. Das Projektbüro arbeitet den Regionen zu, um den Tourismus in den verschiedenen Regionen zu gleichen Teilen zu fördern.

Bérénice

Bérénice vereint Aufführungsorte, Festivals, Orte des künstlerischen Schaffens und Vereine aus dem kulturellen und sozialen Bereich.

Das Projekt verfolgt mehrere Ziele:

  • Das Interesse an Künstler die aus Konfliktgebieten stammen und an Künstler der Groβregion, die sich mit der Frage der Identität und kulturellen Vielfalt auseinandersetzen

  • Die Schaffung einer Verbindung zwischen den unterschiedlichen Zielgruppen.Dies insbesondere in Richtung eines Publikums, das aus Minderheitengemeinschaften, jungen Bewohnern der Randsiedlungen, Sozialarbeitern, usw.besteht

  • Die Stärkung des Selbstbewusstseins eines hilfsbedürftigen Publikums

  • Ein Erfahrungs- und Verfahrensaustausch, sowie die Nutzung gemeinsamer Mittel in der Groβregion hinsichtlich der kulturellen Aktivitäten und sozialen Inklusion durch Kolloquien und Treffen.

    Der Projektpartner Chudoscnik Sunergia beantragt zur Durchführung des Projektes eine Unterstützung in Höhe von 60.000€ bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

3. Finanzielle Auswirkungen :

Für die Deutschsprachige Gemeinschaft ergeben sich folgende finanzielle Implikationen:

 

2016

2017

2018

2019

2020

TOTAL

Task Force Grenzgänger (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes)

 

10.693,25€

4.277,3€

4.277,3€

2.138,65€

21.386,50€

Die Kofinanzierung für das Projekt Task Force Grenzgänger 2.0 erfolgt über OB 20 PR 13 ZW 33.10 und beträgt 0,99% der Projektkosten des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes

 

 

 

Digitales Tourismus-marketing (Tourismusagentur Ostbelgien)

 

9.000€

9.000€

9.000€

9.000€

36.000€

Die Kofinanzierung für das Projekt Digitales Tourismusmarketing erfolgt über OB 40  PR 17  ZW 33.26

 

 

 

Bérénice (Chudosnik Sunergia)

 

 

20.000€

20.000€

20.000€

60.000€

Die Kofinanzierung für das Projekt Bérénice erfolgt über OB 40 PR 13 ZW 33.80 und beträgt 18,71% der Projektkosten von Chudoscnik

               

 

Das Projekt „EnergiewabenGR“ sowie eine Kofinanzierung in Höhe von 25.656,00€ wurden bereits am 26. April 2016 per Ministerbeschluss genehmigt.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 4. Oktober 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;
  • Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Fonds für regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;
  • Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
  • Kooperationsprogramm Interreg VA Frankreich-Belgien-Deutschland-Luxemburg / Großregion  (Ref. CCI 2014TC16RFCB045), genehmigt durch die EU-Kommission am 15.12.2015.