Sitzung vom 29. September 2016

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Hausunterrichtskommission

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder der Hausunterrichtskommission.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Durch Artikel 93.49 des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, eingefügt durch das Dekret vom 20. Juni 2016, wird eine Hausunterrichtskommission geschaffen.

Vor diesem Hintergrund muss die Regierung eine Hausunterrichtskommission einsetzen, die mit den Anhörungen der Schulinspektion und der Erziehungsberechtigten beauftragt wird.

Diese Hausunterrichtskommission setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Als stimmberechtigte Mitglieder der Hausunterrichtskommission werden bestellt:

  1. eine Vorsitzende, die unter den Mitarbeitern des für die Pädagogik zuständigen Fachbereichs des Ministeriums ausgewählt wird: Frau Sylvia Schrouben;

  2. ein Mitglied der Schulinspektion, das nicht mit der Kontrolle des Hausunterrichts beauftragt ist: Frau Ruth De Sy;

  3. ein Personalmitglied des Ministeriums, das über Fachkenntnisse in Bezug auf die Organisation des Unterrichtswesens verfügt: Frau Catherine Reinertz;

  4. ein Personalmitglied des Fachbereichs für externe Evaluation an der Autonomen Hochschule in der DG: Frau Isabelle Müllender;

  5. ein Personalmitglied des Ministeriums, das über Fachkenntnisse in Bezug auf den Jugendhilfebereich verfügt: Herr Michael Mertens.

Als Mitglieder der Hausunterrichtskommission mit beratender Stimme werden bestellt:

  1. ein Personalmitglied des Zentrums für Förderpädagogik: Frau Christiane Feldmann;

  2. ein Personalmitglied des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen: Frau Monique Bartholémy;

  3. ein Experte, der über Fachkenntnisse in Bezug auf den Hausunterricht verfügt: Herr André Stern.

Als stimmberechtigte Ersatzmitglieder der Hausunterrichtskommission werden bestellt:

  1. ein stellvertretender Vorsitzender, die unter den Personalmitgliedern des für Pädagogik zuständigen Fachbereichs des Ministeriums ausgewählt wird: Herr Olaf Bodem;

  2. ein Mitglied der Schulinspektion, das nicht mit der Kontrolle des Hausunterrichts beauftragt ist: Frau Corina Senster;

  3. ein Personalmitglied des Ministeriums, das über Fachkenntnisse in Bezug auf die Organisation des Unterrichtswesens verfügt: Frau Yasmin Cools;

  4. ein Personalmitglied des Fachbereichs für externe Evaluation an der Autonomen Hochschule in der DG: Herr Alain Goor;

  5. ein Personalmitglied des Ministeriums, das über Fachkenntnisse in Bezug auf den Jugendhilfebereich verfügt: Frau Nathalie Miessen.

Als Ersatzmitglieder der Hausunterrichtskommission mit beratender Stimme bestellt:

  1. ein Personalmitglied des Zentrums für Förderpädagogik: Herr Lino Pankert;

  2. ein Personalmitglied des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen: Frau Gabriele Radermacher;

  3. ein Experte, der über Fachkenntnisse in Bezug auf den Hausunterricht verfügt: Frau Diane Dhur

Als Sekretär und stellvertretende Sekretärin der Hausunterrichtskommission werden unter den Personalmitgliedern des Ministeriums bestellt:

  1. Sekretär: Herr Gerhard Treinen;

  2. Stellvertretende Sekretärin: Frau Martina Jacobs.

Für jedes angeführte effektive Mitglied wird ein Ersatzmitglied bezeichnet, das nach den gleichen Kriterien ausgewählt wird wie das effektive Mitglied, das es ersetzt.

Durch die Verabschiedung des beigefügten Erlassentwurfs werden die Mitglieder durch die Regierung bestellt.

Die Dauer der Bestellung der Mitglieder und der Ersatzmitglieder der Kommission ist unbestimmt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 7. Juli 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen