Sitzung vom 22. September 2016

Projekt Nr. 3913 – Gemeinde Raeren - Kindergarten Eynatten – Schaffung von weiteren Klassen Genehmigung der Abweichungen zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12.07.2007

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt für das Projekt „Nr. 3913 - Gemeinde Raeren – Kindergarten Eynatten – Schaffung von weiteren Klassen“

  • die nicht barrierefreie Zugänglichkeit der Technik- und Lagerräume im Untergeschoss des bestehenden Kindergartengebäudes;

  • die nicht barrierefreie Zugänglichkeit der Sanitäranlage im bestehenden Kindergartengebäude;

als Abweichungen zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

 

Antragsteller des Projektes „Kindergarten Eynatten – Schaffung von weiteren Klassen“ ist die Gemeinde Raeren.

 

Prinzipiell muss ein bezuschusstes Infrastrukturvorhaben den Bestimmungen des Erlasses zur behindertengerechten Gestaltung vom 12.07.2007 vollständig entsprechen.

 

Dennoch beantragt die Gemeinde Raeren zwei Abweichungen und die Kommission „Zugängliche Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen“ empfiehlt in ihrer Sitzung vom 05. September 2016 wie folgt:

1. Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der Technik- und Lagerräume im Untergeschoss des bestehenden Kindergartengebäudes:
Die Gemeinde Raeren plant zur Schaffung von weiteren Klassen einen 1-geschossigen Anbau mit Kriechkeller, der über einen überdachten Durchgang mit dem bestehenden, 2-geschossigen Kindergartengebäude (UG, EG, nicht ausgebauter Speicher) im EG schwellenfrei verbunden wird.

Zur Vermeidung eines unverhältnismäßig hohen Investitionsaufwandes sollen die über eine Innentreppe und Außenrampe erreichbaren Kellerräume im Bestandsgebäude, die ausschließlich als Gebäudetechnik-, Stau- und Archivräume genutzt werden, nicht barrierefrei erschlossen werden.

Hier wird eine allgemeine Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit von Gebäudetechnik-, Stau- und Archivräumen im Keller beantragt.

2. Antrag auf Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der bestehenden Sanitäranlage im Kindergartengebäude:

Der geplante Anbau wird zu den neuen Klassenräumen auch mit einer weiteren Sanitäranlage für den Kindergarten ausgestattet, die über eine behindertengerechte Nasszelle mit WC und Dusche verfügt.

Da die beiden Gebäudeteile über den überdachten Durchgang barrierefrei mit einander verbunden werden, und somit die Zugänglichkeit der neuen Nasszelle für alle Nutzer gewährleistet ist, soll die bestehende Sanitäranlage zur Vermeidung eines unverhältnismäßig hohen Investitionsaufwandes nicht umgebaut werden.

Hier wird eine Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der bestehenden Sanitäranlage beantragt.

Die Kommission empfiehlt, der Abweichung zur Zugänglichkeit der Gebäudetechnik- und Lagerräume im Keller, sowie der Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der bestehenden Sanitäranlage stattzugeben. Räume für die Gebäudetechnik, Stau- und Archivräume müssen ihrer Nutzung wegen nicht zugänglich gestaltet sein. In Anbetracht der neuen, behindertengerechten Nasszelle im Anbau, die für alle barrierefrei zugänglich ist, muss die bestehenden Sanitäranlage nicht behindertengerecht umgebaut werden.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Genehmigung der Abweichungen hat keine finanziellen Auswirkungen zur Folge.

Das oben genannte Infrastrukturvorhaben ist im Infrastrukturplan 2016 unter der Zuweisung OB 70 – PR 07 – ZW 63.23 mit einer voraussichtlichen Zuschusssumme von 689.894,00 € eingetragen. Der voraussichtliche Zuschuss liegt laut aktueller Angebotsauswertung des Projektautors bei 744.223,05 €.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich;

Die Empfehlung 2016/10 der Kommission „Zugängliche Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen“ vom 05.09.2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret vom 18.03.2002 in seiner aktuellen Fassung;

Erlass der Regierung vom 12.07.2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.