Sitzung vom 22. September 2016

Tagesstätte Meyerode VoG – Erneuerung der Küche - Genehmigung der Abweichungen zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12.07.2007

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt für das Projekt „3906 - Tagesstätte Meyerode VoG – Erneuerung der Küche“ die Abweichungen zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2007 zur fehlenden Zugänglichkeit des Kühlraumes nebst Rotationsfläche vor dem gegenüberliegenden Regal.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Antragsteller des Projektes „3906 -  Erneuerung der Küche“ ist die Tagesstätte Meyerode VoG.

Die Tagesstätte plant eine Anpassung der veralteten Küche, u.a. um auch den AFSCA Normen zu entsprechen.

Das Konzept der Tagesstätte sieht vor, dass die Menschen mit Beeinträchtigung bei der Vorbereitung der Mahlzeiten wie Kartoffeln schälen, Gemüse schneiden,… und beim Abwasch eingebunden sind. Alles, was an einem Tisch gemacht werden kann, können sie unter Aufsicht des Küchenpersonals gewährleisten. Deshalb sieht das Projekt auch ein Tisch vor, der fahrbar und beweglich ist. Diese Arbeiten geschehen alle nach den Fähigkeiten der Personen.

Die Bedienung der Küchengeräte und die Vorbereitung der Speisen obliegt allein dem Personal.

Daher bittet die VoG, eine Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit des Kühlraumes inkl. Rotationsfläche vor dem gegenüberliegenden Regal zu gewähren.

Da dieser Bereich den Köchen vorbehalten ist und die Menschen mit einer Beeinträchtigung in der Vorbereitung der Speisen sowie beim Abwasch immer in Begleitung der Köche mit einbezogen werden, empfiehlt die Kommission, dass dieser Bereich nicht zugänglich gestaltet werden muss.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Der Zuschuss für das Vorhaben „3906 - Tagesstätte Meyerode VoG – Erneuerung der Küche“ beläuft sich auf 103.018,97 €.  Die Projektkosten belaufen sich auf 152.974,75 €.

Sobald der Antrag auf Bezuschussung vervollständigt ist, wird die Zusage erstellt.

Der Zuschuss wird dann auf die Kredite, die im OB 70 – PR 19 – ZW 52.11 des Haushaltes des Jahres 2016 eingetragen sind, angerechnet.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion wird im Vorfeld der Zusage eingeholt.

Die Empfehlung 2016/07 der Kommission „Behindertengerechte Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen“ vom 05.09.2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret in seiner aktuellen Fassung.

Erlass der Regierung vom 12.07.2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.