Sitzung vom 22. September 2016

RZKB VoG – Haasstraße 5 – Umbau zur Verwaltung - Genehmigung der Abweichungen zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12.07.2007

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt für das Projekt „3935 - RZKB VoG – Haasstraße 5 – Umbau zur Verwaltung“ die Abweichungen zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2007 zur fehlenden Zugänglichkeit von vier Innentüren.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Antragsteller des Projektes „3935 - Haasstraße 5 – Umbau zur Verwaltung“ ist die VoG Regionalzentrum für Kleinkindbetreuung, abgekürzt RZKB VoG.

Das RZKB plant an der Haasstraße 5 Umbauarbeiten vorzunehmen, um dort den Sitz der Verwaltung zu schaffen. Eigentümerin des Gebäudes ist die Stadt Eupen. Das Erdgeschoss, die 1. Etage, der Hof sowie lediglich der Heizungsraum im Keller werden seitens des RZKB gepachtet. Die anderen Räumlichkeiten des Kellergeschosses sowie die Gartenparzelle auf dem Hintergelände werden seitens der Pfadfindereinheit gepachtet.

Da es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, stellte das RZKB die Anfrage, von den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2007 in Bezug auf die Zugänglichkeit des Heizungskellers abzuweichen. Das Gutachten der DPB vom 08.10.2015 lag vor. Die Kommission empfahl, der Abweichung zur Zugänglichkeit der Räume für die Gebäudetechnik bzw. Heizkeller stattzugeben, da Technik-, Stau- und Archivräume ihrer Nutzung wegen nicht zugänglich gestaltet sein müssen.

Für alle anderen Bereiche entsprach laut Antrag das Vorhaben den Bestimmungen des Erlasses vom 12.07.2007. Die Regierung hat die o.e. Abweichung genehmigt und die Zusage wurde am 18.01.2015 erteilt.

Bei einer Ortsbegehung am 01.09.2016 wurde aber u.a. festgestellt, dass verschiedene Innentüren nicht das erforderliche lichte Durchmaß von 90 cm haben:

EG: Türe zum Kopierraum

EG: Türe vom Empfang zum Sekretariat

EG: Türe vom Gesprächsraum 1 zum Versammlungsraum 2

OG: Türe zum Koordinatorraum

Da es sich hierbei um bestehende Türen handelt und es alternative Zugänge, welche ein lichtes Durchgangsmaß von 90 cm erlauben, gibt, hat die Kommission in der Sitzung vom 05.09.2016 empfohlen, der Abweichung zur barrierefreien Zugänglichkeit der Innentüren Punkt 2 bis 5 stattzugeben.

Der Infrastrukturdienst empfiehlt, eine Überprüfung der Einhaltung der behindertengerechten Gestaltung vor Endauszahlung stattfinden zu lassen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Der Zuschuss für das Vorhaben „3935 - RZKB VoG – Haasstraße 5 – Umbau zur Verwaltung“ beläuft sich auf 189.523,16 €.  Die Projektkosten belaufen sich auf 315.871,94 €. Die Zusage wurde am 18.01.2016 erteilt.

Der Zuschuss wurde auf die Kredite, die im OB 70 – PR 18 – ZW 52.11 des Haushaltes des Jahres 2015 eingetragen sind, angerechnet.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

Die Empfehlung 2016/09 der Kommission „Behindertengerechte Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen“ vom 05.09.2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret in seiner aktuellen Fassung.

Erlass der Regierung vom 12.07.2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.