Sitzung vom 22. September 2016

Korrigierter Jahresabschluss 2015 der Dienste der Hauptverwaltung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt gemäß Artikel 38 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der DG den Jahresabschluss 2015 der Dienste der Hauptverwaltung.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, dem Rechnungshof den Jahresabschluss zu übermitteln.

2. Erläuterungen:

Der Jahresabschluss umfasst die in Artikel 38 Absatz 3 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der DG beschriebenen Dokumente.

Im Rahmen der Zertifizierungsarbeiten des Rechnungshofes wurde der Verwaltung eine Arbeitsnote mit Bemerkungen und Beanstandungen übermittelt. Infolge dessen wurden verschiedene Korrekturen in den Abschlussunterlagen vorgenommen:

Umsetzung der neuen Bewertungsregeln in Bezug auf die Immobilien sowie den Ausweis der Anlagen im Bau,

Aktivierung einer Forderung i.H.v. 4.405,15€ sowie die Minderung einer Forderung gegenüber angeschlossenen Gesellschaften i.H.v. 4.682,50€.

Nachstehend auszugsweise die zusammenfassende Rechnung der Haushaltsverrichtungen des Jahres in Einnahmen und Ausgaben:

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine