Sitzung vom 15. September 2016

Sport- und Kulturgemeinschaft Nidrum VoG – Erneuerung des Daches – Anerkennung der Dringlichkeit

1. Beschlussfassung :

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit des Projektes „Sport- und Kulturgemeinschaft Nidrum VoG – Erneuerung des Daches“ gemäß Art. 22 des Infrastrukturdekretes an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Antragsteller des Projektes „Erneuerung des Daches“ ist die Sport- und Kulturgemeinschaft Nidrum VoG.

Am 30.08.2016 reicht die VoG eine Anmeldung zum Vorhaben „Umbau und Erweiterung der Halle“ für 983.180 € Projektkosten ein.

Die Sporthalle wird zurzeit vom Turnverein, Fussballclub und anderen verschiedenen Vereine genutzt. Die Halle wurde 1980 gebaut; 1983 erfolgte ein Anbau an der Rückseite und wurde um einen Windfang erweitert. Ein Container wurde als zusätzlicher Stauraum angeschafft.

Eine Analyse der bestehenden Situation liegt vor. Aufgrund dieser Analyse geht hervor, dass das Gebäude einer größeren Renovierung bedarf und weitere Räumlichkeiten in Form eines zusätzlichen Versammlungsraumes und von zusätzlichem Stauraum geschaffen werden müssen. Durch den Umbau kann das Gebäude auch den heutigen Bedingungen und Vorschriften angepasst werden: behindertengerechte Zugänglichkeit, Feuerschutz, Isolierung, Erneuerung der Außenschreinerei, Elektroinstallation, Sanitäranlagen…

Einige Bauarbeiten bedürfen größter Dringlichkeit. Die Dacheindeckung ist nämlich undicht, wodurch Schäden an zu erhaltenden Bauteilen entstehen. So werden aktuell der eigens für die Sporthalle angefertigte „Parkett-Schwingboden“ sowie die Bekleidung der Hallendecke in Mitleidenschaft gezogen. Dies könnte zur Folge haben, dass sich Deckenplatten lösen und auf den Hallenboden stürzen. Was ein nicht kalkulierbares Risiko für die Benutzer der Halle darstellt. Betroffen von der Dringlichkeit ist die Dacheindeckung, die Deckenbekleidung und die Beleuchtung. Die daraus resultierenden Kosten schätzt der Architekt auf 157.000 € ohne MwSt. und ohne Architektenhonorar.

Aus diesen Gründen stellt die VoE Kgl. Schützenverein „Sport- und Kulturgemeinschaft Nidrum am 30.08.2016 einen Antrag auf Anerkennung der Dringlichkeit.

Diese Arbeiten können dann vor Erteilung der in Artikel 21 angeführten definitiven Zusage der Regierung ausgeführt und gemäß den Bestimmungen der Artikel 16 bis 18 und 31 bis 42 des vorliegenden Dekretes bezuschusst werden.

Die Anerkennung der Dringlichkeit gemäß Art. 22 des Infrastrukturdekretes stellt in keinster Weise eine Zusage dar. Sie ermöglicht lediglich mit den Arbeiten vor Erteilung der definitiven Zusage zu beginnen.

Die Anerkennung der Dringlichkeit darf den Antragsteller auch nicht daran hindern, die Gesetzgebung über die öffentliche Auftragsvergabe einzuhalten.

Eine Aufnahme in einen kommenden Infrastrukturplan und die Bereitstellung der nötigen Haushaltsmittel werden für das Gesamtvorhaben oder die Splittung der 2 Phasen vorausgesetzt.

Der Auftrag für die restlichen Umbauarbeiten und den Anbau darf erst nach Erteilung einer definitiven Zusage vergeben werden.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Der Gesamtzuschuss für das Vorhaben „Sport- und Kulturgemeinschaft Nidrum VoG – Erneuerung des Daches“ beläuft sich auf 983.180 €. 

Das Projekt kann bei einer Aktualisierung in einen zukünftigen Infrastrukturplan aufgenommen werden.

Der Zuschuss wird dann auf die Kredite, die im OB 70 – PR 13 – ZW 52.12 des Haushaltes des entsprechenden Jahres eingetragen sind, angerechnet.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret in seiner aktuellen Fassung.