Sitzung vom 15. September 2016

Erlass der Regierung zur Auszahlung der Subvention für das Wissenschaftliche Institut Ostbelgien an die Katholische Universität Löwen zu Lasten des Haushaltsjahres 2016

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Auszahlung der Subvention für das Wissenschaftliche Institut Ostbelgien an die Katholische Universität Löwen zu Lasten des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von 83.333,33 Euro.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

In dem Zusammenarbeitsprotokolls vom 2. Juni 2015 zwischen der Katholischen Universität Löwen (KU Löwen) und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) wird unter Punkt zwei eine Kooperation zwischen der Katholischen Universität Löwen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie nach Möglichkeit mit der Universität Köln im Hinblick auf ein gemeinsames Wissenschaftliches Institut Ostbelgien in der DG festgehalten.

Da beide Projektpartner Interesse daran haben, dass die Katholische Universität Löwen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Bereich der wissenschaftlichen Forschung tätig wird und ein wissenschaftliches Institut in der Deutschsprachige Gemeinschaft der Katholischen Universität Löwen als Tor zum deutschen Sprachgebiet  dienen kann, wird mit dem Projektvertrag vom 1. März 2016 das „Wissenschaftliche Institut Ostbelgien“ für eine Laufzeit von 4 Jahren zunächst als befristetes Projekt eingerichtet. Der Vertrag tritt am 1. März 2016 in Kraft.

Das Institut wird als Anlaufstelle und Plattform für alle Anfragen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung dienen, die Einwohner, Einrichtungen oder Unternehmen aus der DG oder mit Bezug zur DG an das Institut richten können.

Das Institut vermittelt Anfragen im Bereich der wissenschaftlichen Forschung an die  Partneruniversität und dient als Schnittstelle zwischen den Interessenten und der Universität. Es gewährleistet die Kommunikation zwischen beiden und unterstützt sie bei der Ausgestaltung der weiteren Modalitäten.

Ein Mitarbeiter der KU Löwen wird vollzeitig mit dem Projekt Wissenschaftliches Institut Ostbelgien betraut und erfüllt diese Aufgabe von Eupen aus, wo ihm ein Büro zur Verfügung gestellt wird. Er koordiniert das Projekt und die im Rahmen des Projekts an das Institut gerichteten Anfragen. Er arbeitet eng mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Partneruniversität zusammen.

Die Projektpartner bilden einen Begleitausschuss, der sowohl die Tätigkeiten als auch die finanzielle Lage des Instituts regelmäßig überprüft. Nach Ablauf der vier Jahre entscheiden die Projektpartner über den Fortbestand des Instituts oder den Abschluss des Projekts.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Dotation wird über den Haushaltsartikel 30/19/34.42 ausbezahlt.

Die Höhe der Dotation beläuft sich auf 83.333,33 Euro.

4. Gutachten :

Die Gutachten der Finanzinspektion vom 02. September 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 31. Juli 1984 zur Wiederankurbelung der Wirtschaft,

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Dekretes vom 20. Juni 2016 aufgrund der ersten Anpassung des Dekrets vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des allgemeinen Haushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016.