Sitzung vom 15. September 2016

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Beirates für Familien- und Generationenfragen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt

2. Erläuterungen :

Das Dekret vom 17. November 2008 zur Schaffung eines Beirates für Familien- und Generationenfragen sieht im Artikel 5 §1 die Besetzung des Beirates vor. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

4 Mitglieder aus Organisationen der DG, die sich mit Familien- und Generationenfragen beschäftigen.

4 Mitglieder aus Gremien der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Des Weiteren ist im Artikel 5, § 2 des o.e. Dekretes vorgesehen, dass die Mitglieder des Beirates sowie die Ersatzmitglieder aus Vorschlagslisten für eine Mandatsdauer von vier Jahren von der Regierung ernannt werden.

Aufgrund der Tatsache, dass das Mandat der bisherigen Mitglieder bereits ausgelaufen ist, werden neue Mitglieder in den Beirat bestellt. Um den Themen rund um die Familie im Vergleich zu den vorangegangen Jahren in der anstehenden Mandatsdauer mehr Gewicht zu geben, wurde der Kandidatenaufruf breiter gestaltet und gezielt Organisationen, die mit Familien arbeiten angeschrieben.

Ausgehend von den eingereichten Vorschlägen werden durch vorliegenden Erlass die neuen Mitglieder des Beirates bestellt.

In Anwendung des Dekretes vom 3. Mai 2004 zur Förderung der ausgewogenen Vertretung von Männern und Frauen in beratenden Gremien, muss bei 8 Mitgliedern mindestens ein Proporz von 5/3 vorliegen. Dieser Proporz wird somit erfüllt.

Der Präsident und der Vizepräsident werden auf der ersten Sitzung des neu eingesetzten Beirates von den Mitgliedern der Regierung zur Bestellung vorgeschlagen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Mitglieder des Beirates haben Anrecht auf Anwesenheitsgelder und

Fahrtentschädigungen gemäß dem Erlass vom 12. Juli 2001 zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtentschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die damit einhergehenden Kosten sind im OB 50, Pr. 11, Zw. 12.11 vorgesehen.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 9. September 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 17. November 2008 zur Schaffung eines Beirates für Familien und Generationenfragen, Artikel 5 §2.