Sitzung vom 15. September 2016

Gemeinsame Auftragsvergabe einer Studie über die elektronische Überwachung der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt das Lastenheft zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrags bezüglich einer akademischen Studie über die elektronische Überwachung.

Die Regierung erteilt Herrn Norbert Heukemes, Generalsekretär, die Delegation um alle Entscheidungsaufgaben bezüglich des Vertragsabschlusses und zur Vertragsausführung zu treffen.

Die Regierung beauftragt den Minister für Familie, Gesundheit und Soziales mit der Ausführung der vorliegenden Entscheidung;

2. Erläuterungen:

Während der Interministeriellen Konferenz der Justizhäuser vom 16. Februar 2016 kündigte die Französische Gemeinschaft an, eine Studie über die Effizienz der elektronischen Überwachung und deren konkrete Umsetzung durchführen zu wollen.

Im Hinblick auf den Willen die Anzahl Rückfälle zu verringern ist es von Bedeutung die Leistungsfähigkeit und die Wirksamkeit der elektronischen Überwachung als Strafvollstreckungsmodalität im Sinne der Rückfälligkeitsrate zu beurteilen. Dementsprechend ist der Forschungsgegenstand orientiert auf:

der Auswertung der Leistungsfähigkeit und die Wirksamkeit der Verwaltung des Kernmaterialflusses und -bestands der Strafen und Maßnahmen dreier elektronischer Überwachungen: die Haft zu Hause, die elektronische Überwachung von 8 Monate bis 3 Jahre, die elektronische Überwachung über drei Jahre;

der Auswertung der Leistungsfähigkeit und die Wirksamkeit der Rückfälligkeit in den drei o.g. elektronischen Überwachungen;

des Vergleichs der Ergebnisse der drei vorerwähnten elektronischen Überwachungen unter folgenden Varianten: nicht ausgeführte Haftstrafe, komplette oder teilweise ausgeführte Haft, Begleitung durch den Justizassistenten.

Das Lastenheft zu dieser Studie wird an die Abteilung Kriminologie dreier Universitäten der Französischen Gemeinschaft versendet: Katholische Universität Löwen, Freie Universität Brüssel und die Universität Lüttich.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft kündigte während der IMK Justizhäuser vom 16. Februar 2016 an sich dieser Studie zu beteiligen, insofern die Regeln der öffentlichen Aufträge respektiert werden.

Die Auftragsvergabe dieser Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung unterliegt nicht der Anwendung der Gesetzgebung vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Die Forschungsergebnisse werden nicht alleiniges Eigentum der Vertragsauftraggeber zur Ausführung derer eigenen Aktivität sein und dies entsprechend Artikel 18, 4° des o.g. Gesetzes.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft wird gemeinsam mit der Französischen Gemeinschaft als Vertragspartner auftreten und dies aufgrund des Zusammenarbeitsprotokoll vom 16. Dezember 2015 zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Justizhäuser und des Zentrum für elektronische Überwachung.

Dementsprechend wird der Deutschsprachigen Gemeinschaft an den eingerichteten Betreuungsausschuss der Studie eine Entscheidungsstimme erhalten, welche durch einen Vertreter der Verwaltung oder des Kabinetts des Ministers der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der die Justizhäuser in seinen Zuständigkeiten hat ausgeübt wird.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der vorliegende Beschluss hat keine direkten Kosten zur Folge. Das Lastenheft sieht eine Vertragsdauer von 12 Monaten vor, die vier Mal für eine Dauer von 12 Monaten verlängert werden kann. Schätzungen zu Grunde liegen die jährlichen Kosten der Vertragsausführung bei 100.000,00 EUR. In Anwendung des Zusammenarbeitsprotokolls vom 16. Dezember 2015 würden sich die jährlichen Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft bei Vertragsabschluss –ausführung auf 1.160 EUR belaufen. Im Haushalt 2016 im OB 50 Programm 18 ZW 12.11 wurde ein Betrag für die Studie vorgesehen. Im Haushalt 2017 wurden die Mittel zur Deckung der Kosten für die Studie eingeplant.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 23. August 2016 liegt vor.

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 6. September 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetzgebung vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Zusammenarbeitsprotokoll vom 16. Dezember 2015 zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Justizhäuser und des Zentrum für elektronische Überwachung