Sitzung vom 15. September 2016

Erlass der Regierung zur Schaffung eines Rates für Familienleistungen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Schaffung eines Rates für Familienleistungen.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Es wird ein Rat für Familienleistungen geschaffen, der die Regierung in allen Fragen im Bereich der Familienleistungen berät.

Dieser Rat setzt sich zusammen aus den Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Organisationen, die die Interessen der Familien vertreten. Auch die Dienststelle für Personen ist mit einer Behinderung mit beratender Stimme im Rat vertreten. Dies ist dadurch begründet, dass die Dienststelle im zukünftigen System Aufgaben als Behörde im Bereich der Gewährung des erhöhten Kindergeldes wahrnimmt.

In Anlehnung an die Bemerkung des Finanzinspektors in Bezug auf die Zusammensetzung des Rates, sind sowohl der für Familienleistungen zuständige Minister als auch der für Familienleistungen zuständige Fachbereich des Ministeriums mit beratender Stimme in dem Rat vertreten. Darüber hinaus gewährleistet der für Familienleistungen zuständige Fachbereich des Ministeriums die Protokollführung der Sitzungen des Rates.

Der Rat wird vor Inkrafttreten des neuen Systems der Familienleistungen geschaffen, um die Regierung bereits bei der Ausarbeitung dieses neuen Systems zu unterstützen.

Durch das Schaffen des Rates wird auch die Konzertierung des Konzeptes zur Neuausrichtung der Familienleistungen mit den relevanten Partnern ermöglicht, eine der Maßnahmen des Zukunftsprojektes : „Wir bauen auf Familie“ des zweiten Umsetzungs-planes des Regionalentwicklungskonzeptes.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsjahr 2016 entstehen aufgrund der Anwesenheitsgelder, ausgehend von einer Sitzung pro Monat, schätzungsweise Kosten in Höhe von 1.400 EUR. Diese Mittel sind in der zweiten Haushaltsanpassung vorzusehen.

Ab dem Jahr 2017 entstehen aufgrund der Anwesenheitsgelder, ausgehend von einer Sitzung pro Monat, schätzungsweise jährliche Kosten in Höhe von 4.200 EUR.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom2. August 2016 liegt vor.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 2. September 2016 liegt vor.

Aufgrund der Dringlichkeit wird gemäß Artikel 3 §1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 auf das Gutachten des Staatsrates verzichtet. Die Dringlichkeit ist dadurch begründet, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft voraussichtlich am 1. Januar 2019 eigenständig das Kindergeld verwalten wird und mit den Vorbereitungen zur Übernahme dieser Zuständigkeit, insbesondere die Ausarbeitung der entsprechenden Rechtstexte, unverzüglich begonnen werden muss; dass der zu schaffende Rat mitunter damit beauftragt wird, bei der Ausarbeitung der Rechtstexte mitzuwirken, sodass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr duldet.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 §1, abgeändert durch das Sondergesetz vom 16. Juli 1993

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 54 Absatz 1, abgeändert durch das Gesetz vom 18. Juli 1990