Sitzung vom 15. September 2016

Dekretvorentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2376 des Rates vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Dekretvorentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2376 des Rates vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bei dem Dekret handelt es sich um eine Maßnahme zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2376 des Rates vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung.

Die Umsetzung hat bis zum 31. Dezember 2016 zu erfolgen, so dass ein rechtzeitiges Einleiten des Verabschiedungsverfahrens von Bedeutung ist.

Der Note an die Regierung ist ein umfassender Umsetzungskalender beigefügt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretvorentwurf hat wegen des eventuell durch die Zusammenarbeit entstehenden Aufwands potenzielle finanzielle Auswirkungen, die jedoch nicht bezifferbar sind.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 02. September 2016 liegt vor.

Das Einverständnis des Haushaltsministers vom 06. September 2016 liegt vor.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 11. August 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 170 § 2 Verfassung