Sitzung vom 2. September 2016

Erlass der Regierung zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Durchführung der Vorprüfung zwecks Zulassung zum ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterricht: Abteilung Krankenpflege

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Durchführung der Vorprüfung zwecks Zulassung zum ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterricht: Abteilung Krankenpflege.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Prüfung zur Vorbereitung auf das Studium, das mit dem Erwerb des Krankenpflegebrevets abschließt, wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt.

Es finden zwei Prüfungssitzungen pro Jahr statt.

Zur Vorbereitungsprüfung sind die Kandidaten zugelassen, die mindestens 18 Jahre alt sind oder dieses Alter spätestens am 31. Dezember des Jahres erreichen, in dem die Prüfung organisiert wird.

Die Vorprüfung umfasst einen schriftlichen Teil, bestehend aus        einer Zusammenfassung eines Textes über ein allgemeines Thema sowie einem Kommentar zum gleichen Thema, und einen mündlichen Teil in den Fächern Mathematik, Chemie, Physik und Biologie.

Das Prüfungsprogramm wird vom Prüfungsausschuss festgelegt und von dem für das Sekundarunterrichtswesen zuständigen Minister genehmigt. Es muss mindestens dem Niveau eines sechsten Jahres des berufsbildenden Sekundarunterrichts entsprechen.

Der für das Sekundarunterrichtswesen zuständige Minister genehmigt die Geschäftsordnung, legt die Zusammensetzung dieses Prüfungsausschusses fest und bestellt die Mitglieder für die Dauer von vier Jahren. Das Mandat kann erneuert werden.

Der Ministererlasses vom 22. Mai 2006 zur Ernennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Durchführung der Vorprüfung zwecks Zulassung zum ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterricht: Abteilung Krankenpflege, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 17. Dezember 2015, ist somit abgelaufen. Folgende Änderungen werden vorgenommen:

Frau Dr. Verena Greten wurde bereits im Dezember 2015 als Ersatzmitglied durch Frau Catherine Reinertz, Referentin im Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation des Ministeriums, ersetzt, da erstgenannte Ihr Arbeitsverhältnis mit dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft beendet hat.

Frau Christiane Sarlette wird als Schriftführerin durch Frau Yasmin Cools ersetzt.

Als Prüferin für das Fach Deutsch wird Frau Katrin Herné durch Frau Rita Petit-Jean ersetzt und Frau Melanie Paquet wird durch Frau Sandra Kringels ersetzt.

Als Prüfer für das Fach Mathematik wird Herr Helmut Kriescher durch Frau Ilona Laschet ersetzt.

Alle weiteren Mitglieder werden in Ihrem Mandat erneuert.

Der Ministererlass vom 22. Mai 2006 zur Ernennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Durchführung der Vorprüfung zwecks Zulassung zum ergänzenden berufsbildenden Sekundarunterricht: Abteilung Krankenpflege wird aufgehoben.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom

19. Juli 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Sondergesetz vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft

Erlass der Regierung vom 13. Juni 1997 zur Festlegung der Bedingungen für die Verleihung des Brevets in Krankenpflege