Sitzung vom 2. September 2016

Kgl. Kirchenchor Krewinkel – Probelokal : Erneuerung des Daches – Dringlichkeitsantrag

1. Beschlussfassung :

Die Regierung erkennt die Dringlichkeit der Erneuerung des Daches des Probelokales des Kgl. Kirchenchores in Krewinkel an.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Das Dach des Probelokales ist mit Schiefer bedeckt. Dieser Schiefer ist an vielen Stellen marode und faul, so dass die Halterungen der Schiefer mittlerweile durchgerostet sind. Einer der beiden Kamine ist nicht bekleidet und wurde folglich jahrzehntelang ungeschützt der Witterung preisgegeben, was zur Folge hat, dass auch dieser marode geworden ist. Feuchtigkeit ist ins Gebäude eingedrungen und hat zu Schimmelbildung geführt.

Da der Parkplatz, der sich vor dem Probelokal befindet durch die Vereinsmitglieder, sonstige Nutzer des Lokales, durch Besucher der gegenüberliegenden denkmal-geschützten „Kapelle Krewinkel“, durch Kirchgänger und viele andere genutzt wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Teile der Dachbedeckung lösen und beim Herunterfallen Personen verletzen oder Fahrzeuge beschädigen würden.

3. Finanzielle Auswirkungen :

OB 70 – PR 10 – ZW 52.12

Der voraussichtliche Zuschuss für die Erneuerung der Bedachung des Probelokales beläuft sich auf 14.625 € , dies sind 60% der annehmbaren Projektkosten in Höhe von 24.375 €.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret vom 18. März 2002 in seiner aktuellen Fassung.