Sitzung vom 2. September 2016

Beschluss der Regierung zur Bezeichnung eines Vertreters in der nationalen Jury des Europäischen Kulturerbe-Siegels

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Frau Sabrina Goenen, Referentin für Denkmalschutz als Vertreter in der nationalen Jury des Europäischen Kulturerbe-Siegels und verabschiedet den entsprechenden Beschluss.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die Europäische Union (EU) führt ein Europäisches Kulturerbe-Siegel für Stätten in der Europäischen Union ein, die eine wichtige Rolle in der Geschichte, der Kultur und beim Aufbau Europas spielen. Mit diesem Siegel soll das gemeinsame europäische Kulturerbe hervorgehoben werden, um das Zugehörigkeitsgefühl der europäischen Bürger zur Union zu stärken und den interkulturellen Dialog anzuregen. Außerdem spielt das Kulturerbe insbesondere durch den Kulturtourismus eine wichtige Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung der europäischen Regionen, die von einer Aufwertung ihres Kulturerbes nur profitieren könnten. Um ein Kulturerbe-Siegel bewerben können sich Denkmäler, natürliche Stätten, Unterwasser- und archäologische Stätten, Industriestätten, Stätten im städtischen Raum, Kulturlandschaften, Gedenkstätten, Kulturgüter und -gegenstände sowie mit einem Ort verbundenes immaterielles Kulturerbe, einschließlich zeitgenössisches Kulturerbe.

Die Vorauswahl wird von den Mitgliedstaaten vorgenommen. Die Mitgliedstaaten können alle zwei Jahre bis zu zwei Stätten in die Vorauswahl aufnehmen. Die Liste wird anschließend einer europäischen Jury aus unabhängigen Experten vorgelegt, die höchstens eine Stätte pro Mitgliedstaat auswählt. Auf Empfehlung der Jury entscheidet die Europäische Kommission darüber, welche der Stätten das Siegel erhalten.

Das innerbelgische Sekretariat ist verantwortlich für das Auswahlverfahren der Zuerkennung der belgischen Kandidaten für die Wahl auf europäischer Ebene. Das Sekretariat ist eine gemeinsame Initiative der Vertreter der Flämischen Region, der Flämischen Gemeinschaft, der Region Brüssel-Hauptstadt, der Wallonie, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Föderation Wallonie-Brüssel.

Laut Art. 5 § 4 der allgemeinen Regelung zum Verfahren der nationalen Vorauswahl für das Europäische Kulturerbe-Siegel werden die vom Sekretariat auf Vollständigkeit geprüften Anträge einer unabhängigen Jury übermittelt, die sich aus sechs Personen zusammensetzt, die im Vorfeld jeweilig von der Flämischen Region, der Flämischen Gemeinschaft, der Region Brüssel-Hauptstadt, der Wallonie, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Föderation Wallonie-Brüssel bezeichnet wurden.

Die Jury überprüft die von dem Sekretariat übermittelten Bewerbungsanträge. Die Jury wählt maximal zwei Stätten aus und begründet ihre Wahl. Diese Kandidaten sind die Bewerberstätten, bei denen das Projekt am besten mit den Kriterien übereinstimmt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegende Entscheidung hat keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Beschluss Nr. 1194/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel.

Allgemeine Regelung zum Verfahren der nationalen Vorauswahl für das Europäische Kulturerbe-Siegel.