Sitzung vom 19. Juli 2016

Genehmigung der Übernahme von Unterbringungskosten einer einjährigen Berufsvorbereitung sowie von Unterbringungs- und Ausbildungskosten der anschließenden Berufsausbildung im Berufsbildungswerk Südhessen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt die Übernahme der Unterbringungskosten eines Schülers für ein Berufsvorbereitungsjahr (Schuljahr 2016-2017) im Berufsbildungswerk Südhessen  sowie die Übernahme der Unterbringungs- und Ausbildungskosten für die anschließende Berufsausbildung.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Die betreffende Person ist 16 Jahre alt (wird im August 17 Jahre alt) und besucht zur Zeit das 3. berufliche Jahr der Maria-Goretti-Schule in Sankt Vith. Sie hat Autismus mit einer rezeptiven Sprachstörung.

Bei gemeinsamen Gesprächen mit Kaleido        -DG und der Dienststelle für Personen mit Behinderung (DPB) wurden verschiedene Möglichkeiten einer Ausbildung und Förderung besprochen. Nachdem in einer ersten Phase verschiedene Möglichkeiten in der DG begutachtet wurden, fiel die Wahl letztendlich auf das Berufsbildungswerk (BBW) Südhessen, welches eine spezielle Förderung für Jugendliche aus dem Autismus-Spektrum anbietet. Ziel ist es für die Betroffene eine berufliche Perspektive zu entwickeln, die ihr in einem geschützten Rahmen Erfolgserlebnisse vermittelt, soziale Kompetenzen stärkt, die Verselbstständigung und Autonomieentwicklung fördert. Es wird ein Rahmen benötigt, in dem sich die Betroffene zugehörig fühlen kann, indem man auf ihr individuelles Sprachniveau im Sinne einer spezifischen Förderung eingehen kann, überschaubare regelhafte Abläufe existieren. Der Berufswunsch der Betroffenen ist Köchin/Beiköchin.

Es wurde entschieden, dass die Betroffene für das Schuljahr 2016/2017 mit einem Berufsvorbereitungsjahr im BBW Südhessen beginnen soll. Aufgrund ihres Alters ist das MDG Kostenträger für die schulischen Kosten (bis zum 18. Lebensjahr), weshalb seitens der Eltern ein entsprechender Antrag an den Unterrichtsminister der DG gestellt wurde zwecks Genehmigung der Trägerschaft. Dieser wurde durch den Unterrichtsminister für das Berufsvorbereitungsjahr genehmigt und den Eltern am 21. Juni 2016 mitgeteilt.

Wie gewöhnlich, übernimmt die DPB bei Auslandsunterbringungen bzw. Berufsausbildungen die Unterbringungskosten der Betroffenen.

Sollte das Berufsvorbereitungsjahr erfolgreich abgeschlossen werden, wird der Schüler im Anschluss eine dreijährige Ausbildung im BBW Südhessen absolvieren. Für diese Ausbildung wird die Dienststelle Unterbringungs- und Ausbildungskosten übernehmen.

Da die Dienststelle im Haushalt kein Budget im Sinne eines Reservefonds für Auslandsunterbringungen bzw. Berufsausbildungen hat, müssen die Kosten der Dienststelle seitens der Regierung gesondert zurückerstattet werden.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Für das Berufsvorbereitungsjahr entstehen Kosten von 1580,70 € pro Monat, d.h. insgesamt  17.387,70 € für die Unterbringung des Schülers.

Für die dreijährige Berufsausbildung entstehen Kosten von 1580,70 € und 2081,10 € pro Monat, d.h. insgesamt 120.839,40 € für die Unterbringung und die Ausbildung.

Die Kosten sind zu Lasten der folgenden Haushalte :

2016 : 17.387,70 €

2017, 2018 und 2019 : je 40279,80 €

Die erforderlichen Mittel müssen für das Haushaltsjahr 2016 im Rahmen der Haushaltsanpassung vorgesehen werden.

4. Gutachten :

Der Verwaltungsrat der Dienststelle für Personen mit Behinderung hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 2016 die Auslandsunterbringung genehmigt.

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 13. Juli 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 19. Juni 1990 zur Schaffung einer Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung sowie für die besondere soziale Fürsorge.