Sitzung vom 19. Juli 2016

Vollmacht zur Unterzeichnung des Abkommens zwischen Japan und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuervermeidung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung erteilt dem Außenminister oder seinem Vertreter Vollmacht zur Unterzeichnung in ihrem Namen des Abkommens zwischen Japan und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuervermeidung.

Der Ministerpräsident wird damit beauftragt, dies dem Außenminister und dem zuständigen Dienst des Außenministeriums mitzuteilen.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für gemischte Verträge am 26. Mai 2016 feststellte. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften und die Regionen. Der Vertrag berührt die materielle Kompetenz der Deutschsprachigen Gemeinschaft insbesondere auf dem Gebiete der Steuerhoheit.

Damit der Vertrag gezeichnet werden kann, ist die Erteilung von Vollmachten erforderlich.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss bezieht sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen und kann daher Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben. Diese Auswirkungen sind allerdings sehr theoretisch und nicht bezifferbar.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 15. Juli 2016 liegt vor.

Das Einverständnis des Haushaltsministers vom 19. Juli 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Art. 6 des Zusammenarbeitsabkommens vom 8. März 1994 bezüglich der Bestimmungen für den Abschluss von gemischten Verträgen (B.S. v. 17. Dezember 1996, S. 31342)