Sitzung vom 19. Juli 2016

Vorentwurf eines Dekretes zur Zustimmung zu dem Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits, geschehen zu Astana am 21. Dezember 2015

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in erster Lesung den Vorentwurf eines Dekretes zur Zustimmung zu dem Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits, geschehen zu Astana am 21. Dezember 2015.

Die Regierung beschließt, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat das Gutachten in 30-Tages-Frist zu beantragen.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 §4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge am 7. September 2015 feststellte. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften, die Regionen, die Gemeinschaftliche Gemeinschaftskommission und die Französische Gemeinschaftskommission der Region Brüssel-Hauptstadt. Das Abkommen bedarf daher der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretvorentwurf hat keine unmittelbare finanzielle Auswirkung.

4. Gutachten:

Gemäß Artikel 28 i.V.m. Artikel 25 des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind weder das Gutachten der Finanzinspektion noch das des Haushaltsministers erforderlich.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei ist beantragt.

5. Rechtsgrundlagen:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen