Sitzung vom 19. Juli 2016

Zustimmung zur Charta der Landwirtschaft in der Großregion

1. Beschlussfassung:

Die Regierung stimmt der Charta der Landwirtschaft in der Großregion zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Am 27. Juli 2015 hatte sich auf Vorschlag der Gipfelpräsidentschaft durch die Wallonie in Zusammenarbeit mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Föderation Wallonie-Brüssel eine neue Arbeitsgruppe „Landwirtschaft und Forsten“ konstituiert, deren Einrichtung vom XV. Gipfel der Großregion am 20. November 2015 in Marche-en-Famenne unterstützt wurde. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in diesen Bereichen zu stärken und regelmäßig auszutauschen unter Partnerregionen, um eine gemeinsame Sicht auf die Herausforderungen sowie strategische Richtungen zu initiieren, die durch den Gipfel getragen werden.

Am 25. Juli 2016 findet unter der derzeitigen Gipfelpräsidentschaft im Rahmen der Landwirtschaftsmesse von Libramont 2016 zum ersten Mal eine Fachministerkonferenz der Landwirtschaftsminister der Großregion statt. Anlässlich dieser Konferenz soll u.a. beigefügte Charta der Landwirtschaft in der Großregion von den zuständigen Partnern in der Großregion unterzeichnet werden.

In einem der Charta beigefügten Dokument werden die Anwendungsbereiche und Modalitäten der Zusammenarbeit im Bereich der Landwirtschaft in der Großregion näher definiert. Dabei geht es vor allem um nachfolgende Initiativen:

  1. allgemeiner Austausch zwischen Partnerregionen beispielsweise über die Organisation der Bildungsdienste, Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf grenzüberschreitende Landwirte, Schänden an landwirtschaftlichen Kulturen u.a.

  2. Beratung, zum Beispiel über die Umsetzung der GAP, von EU-Richtlinien, über Krisen- und Risikomanagement oder die landwirtschaftlichen Bodenpolitiken u.a.

  3. Erhalt von Ackerbau- und Viehzuchtbetrieben

  4. Verstärkung von Arbeitsplatz- und Mehrwertschaffenden Maßnahmen

  5. Förderung von Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Verbreitungsprojekten

  6. Förderung der Landwirtschaft und ihres Images in der Großregion

  7. Sicherstellung der Mobilität der jungen Leute und des Berufsstandes in der Landwirtschaft, u.a. durch den Austausch von Lernenden und Praktikanten, die Umsetzung von gemeinsamen beruflichen Ausbildungen und die Vernetzung der betroffenen institutionellen Akteure.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlagen:

Dekret vom 29. Februar 1988 zur Beruflichen Aus- und Weiterbildung der in der Landwirtschaft arbeitenden Personen