Sitzung vom 7. Juli 2016

Vertrag über die Förderung und Durchführung eines wissenschaftlichen Projektes – Wissenschaftliche Begleitung von Innovationen im Bereich des Schulmanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt den Vertrag  über die Förderung und Durchführung eines wissenschaftlichen Projektes – Wissenschaftliche Begleitung von Innovationen im Bereich des Schulmanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in den Schuljahren 2016/17 und 2017/18.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung von Innovationen im Bereich des Schulmanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden folgende Aufgaben an den externen Experten (Prof. Dr. Heinz Günter Holtappels) des Instituts für Schulentwicklungsforschung der Technischen Universität Dortmund (IFS) gestellt:

Der Projektnehmer wird beauftragt, die wissenschaftliche Begleitung und Beratung des Aufbaus von neuen Management- und Leitungsstrukturen am Königlichen Athenäum St. Vith, am Bischöflichen Institut in Büllingen und am César-Franck-Athenäum in Kelmis durchzuführen. Dies beinhaltet im Einzelnen:

Beratung und Coaching der Schulleitung und des Koordinatorenteams  im Königlichen Athenäum St. Vith bezüglich der Praxis von Middle-Management-Strukturen und von Koordinations- und Steuerungsaufgaben für die Schulentwicklung (Weiterführung der Begleitung im Königlichen Athenäum Sankt Vith (KAS) für 2016/2017 mit zwei ganztägigen Ortsterminen, davon beide mit zwei Beratern, einschließlich Vor- und Nachbereitungsarbeiten)

Beratung und Coaching der Schulleitung und des Koordinatorenteams  am Bischöflichen Institut Büllingen (BIB) bezüglich der Einführung und Praxis von Middle-Management-Strukturen und von Koordinations- und Steuerungsaufgaben für die Schulentwicklung (für 2016/2017 fünf und für 2017/2018 zwei ganztägige Ortstermine, davon fünf mit zwei Beratern, einschließlich Vor- und Nachbereitungsarbeiten)

Beratung und Coaching der Schulleitung und des Koordinatorenteams am César-Franck-Athenäum (CFA) in Kelmis bezüglich der Einführung und Praxis von Middle-Management-Strukturen und von Koordinations- und Steuerungsaufgaben für die Schulentwicklung (für 2016/2017 fünf und für 2017/2018 zwei ganztägige Ortstermine, davon sechs mit zwei Beratern, plus Vor- und Nachbereitungsarbeiten)

Mündliche Berichterstattung/Beratung im Ministerium der DG mit zwei halbtägigen Sitzungsterminen

Dokumentation der Beratungs- und Entwicklungsprozesse in den genannten Einrichtungen sowie Analyse der Ergebnisse im Rahmen von Sachstandsberichten einschließlich Empfehlungen für die schulischen Einrichtungen und das Ministerium.

Die Begleitung einschließlich Beratung, Coaching und Evaluation wird im Zeitraum vom 1. August 2016 bis 30. September 2018 mit 16 Ortsterminen in St. Vith, Büllingen und Kelmis sowie mit zwei halbtägigen Sitzungsterminen im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Eupen durchgeführt. Dokumentation und Analyse in Form eines Sachstandsberichtes werden in schriftlicher Form jeweils zum 15. Dezember 2016, 15. Juni 2017, 15. Dezember 2017 und 30. September 2018 vorgelegt.

Die Expertise in der Beratung und Begleitung wird von Prof. Dr. Heinz Günter Holtappels geleistet mit Unterstützung eines zertifizierten Organisationsberaters und Supervisors aus der Region in Person von Herrn Dr. Ansgar Stracke-Mertes. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt in Kooperation (Beratung teils im Team, teils arbeitsteilig).

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Kosten des vorliegenden Vertrags betragen insgesamt 37.813 EUR. Mit der genannten Vergütung ist die Erstattung aller sonstigen Kosten des Projektnehmers abgegolten. Diese Mittel sind im Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Organisationsbereich 30, Programm 13, Zuweisung 12.11 vorgesehen.

Für jeden weiteren Beratungstag (ganztägig) muss zusätzlich zur Gesamtsumme zwischen 1.050 € und 1.800 € (bei Coaching mit zwei Beratern) zuzüglich zwischen 250 € und 300 € für Reisekosten/Spesen berechnet werden. Ein solcher Fall muss vorher vom Ministerium genehmigt werden und die entsprechenden Mittel müssen dann im Haushalt vorgesehen werden.

4. Gutachten :

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 28. Juni 2016 und das Einverständnis des Ministerpräsidenten in seiner Funktion als Haushaltsministers vom 29. Juni 2016 liegen vor.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft