Sitzung vom 7. Juli 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 17. April 2008 zur Bezeichnung der Mitglieder der Kommission zur Bezeichnung der Schulleiter auf Sekundarschulebene des Gemeinschaftsunterrichtswesens

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 17. April 2008 zur Bezeichnung der Mitglieder der Kommission zur Bezeichnung der Schulleiter auf Sekundarschulebene des Gemeinschaftsunterrichtswesens.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Gemäß Artikel 121quinquies des Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfs-personals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschul-unterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes setzt der Schulträger zur Bezeichnung von Schulleitern eine unabhängige Kommission ein, deren Aufgabe darin besteht, mit allen zulässigen Bewerbern ein Bewerbungsgespräch zu führen und in der Folge eine Klassierung der Kandidaten zu erstellen. Die Kommission stützt sich unter anderem auf den Strategie- und Aktionsplan des Bewerbers und auf ein Bewerbungsgespräch. Auswahlkriterium bei der Bezeichnung bilden die pädagogische Qualifikation und die Berufserfahrung.

Durch vorliegenden Erlass wird Frau Pascale Rodemers in ihrer Funktion als Personalmitglied des Ministeriums, das über Fachkenntnisse auf dienstrechtlicher Ebene verfügt (Ersatzmitglied), durch Frau Darinka Kreutz, Referentin im Fachbereich Unterrichtspersonal des Ministeriums, ersetzt.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom 15. Juni 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Königlicher Erlass vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes