Sitzung vom 7. Juli 2016

Nationalagentur in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Erasmus+ - Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur Durchführung der Erstellung eines „National Reports on the implementation and impact of Erasmus+“ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

1. Beschlussfassung :

Die Regierung beschließt die Vergabe eines Dienstleistungsauftrags zur Durchführung der Erstellung der Zwischenevaluation für das Europäische Programm Erasmus+ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft an die BIRD GmbH, München.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Mit Beginn der neuen Programmperiode zum 1. Januar 2014 hat die Europäische Union die Programme „Lebenslanges Lernen“, „Jugend in Aktion“ und „Sport“ zum Programm Erasmus+ zusammengefasst. Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat am 10. Juli 2013 in Vorbereitung der neuen europäischen Programmperiode das Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft VoG als Nationalagentur (NA) und das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft als Nationale Behörde (NAU) ernannt.

Am 18. August 2014 hat die Europäische Kommission die definitive Zustimmung zur Ernennung der NA erteilt. Zur Umsetzung des Programms Erasmus+ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die NAU verpflichtet, eine sogenannte Zwischenevaluation des Programms bis spätestens 30. Juni 2017 bei der Europäischen Kommission einzureichen. Hierbei handelt es sich im Kern um eine qualitative Analyse und Bewertung der Umsetzung des Programms Erasmus+ aus Sicht der Deutschsprachigen Gemeinschaft. In diesem Zusammenhang werden u. a. die Maßnahmen und Handlungen der NAU beurteilt, weshalb es notwendig ist, einen externen Dienstleistungsauftrag zu vergeben. In der Folge der Bekanntmachung eines Angebotsaufrufs im Verhandlungsverfahren auf europäischer Ebene hat ein Anbieter ein gültiges Angebot abgegeben. Die Laufzeit des Auftrags beträgt analog zur Berichtsfrist ca. ein Jahr. Spätestens zum 15. Juli 2016 wird mit der Arbeit am entsprechenden Bericht begonnen werden. 

In seiner Sitzung vom 28. Juni 2016 hat sich das Bewertungskomitee einstimmig für die Vergabe des Auftrags an die BIRD GmbH, München ausgesprochen, da dieser Anbieter über die notwendige Kompetenz und Erfahrung verfügt, um einen solchen Auftrag so auszuführen, dass dies nicht nur den Vorgaben der Europäischen Kommission entspricht, sondern die Erlangung zusätzlicher Methodenkompetenz in der Umsetzung des Programms für die Deutschsprachige Gemeinschaft ermöglicht.

Weiter verspricht sich das Bewertungskommitee einen Synergieeffekt im Hinblick auf die Arbeit des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) und anderer Europäischer Programme.   

Die Regierung beauftragt das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, die dazu notwendig sind, den oben beschriebenen Dienstleistungsauftrag an die BIRD GmbH, München zu vergeben und die damit verbundenen Aufgaben umzusetzen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die  Gesamtkosten liegen bei insgesamt 49.472,06 €. Die aktuell geltenden Regeln des Erasmus+-Programms sehen keine Bezuschussung der entstehenden Kosten durch die Europäische Union vor. Die Kosten werden vom Haushaltsartikel 40.11 12.11 „Allgemeine laufende Ausgaben“ des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft getragen.

4. Gutachten :

Ein Gutachten der Finanzinspektion vom   4. Juli 2016  liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 15. Juni 2006 über öffentliche Aufträge und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge;

Königlicher Erlass vom 15. Juli 2011 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen;

Königlicher Erlass vom 14. Januar 2013 zur Einführung der allgemeinen Ausführungsregeln der öffentlichen Aufträge und öffentlichen Baukonzessionen;

Gesetz vom 17. Juni 2013 über die Begründung, Unterrichtung und Rechtsmittel im Bereich öffentlicher Aufträge und bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge;

Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 1605/2002 des Rates;

Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Beschlüsse Nr. 1719/2006/EG, Nr. 1720/2006/EG und Nr. 1298/2008/EG;

 „Guidelines for National Authorities on monitoring and supervision activities“ der Europäischen Kommission vom 17. Oktober 2014;

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Erasmus+-Programmleitfaden vom 20. Mai 2014 der Europäischen Kommission.