Sitzung vom 7. Juli 2016

Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Vertrag über die Interparlamentarische Versammlung Benelux, geschehen zu Brüssel am 20. Januar 2015

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet in zweiter und letzter Lesung den Dekretentwurf zur Zustimmung zu dem Vertrag über die Interparlamentarische Versammlung Benelux, geschehen zu Brüssel am 20. Januar 2015.

Der Ministerpräsident wird beauftragt, den Entwurf im Parlament zu hinterlegen und das beschleunigte Behandlungsverfahren von Dekretentwürfen zur Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (Artikel 48 § 3 der Geschäftsordnung des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft) zu beantragen.

2. Erläuterungen:

Bei diesem völkerrechtlichen Vertrag handelt es sich um einen gemischten Vertrag im Sinne von Art. 167 § 4 der Verfassung, wie die Arbeitsgruppe für Gemischte Verträge feststellte. Zuständig sind die Föderalbehörde, die Gemeinschaften und die Regionen. Der Vertrag bedarf daher der Zustimmung des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Über den Vorentwurf hat der Staatsrat keine Bemerkung formuliert. Er merkte jedoch an, dass es dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusteht, für den Abschluss eines so genannten interparlamentarischen Zusammenarbeitsabkommens zu sorgen. Die Regierung nimmt dies zur Kenntnis, da diese Angelegenheit Sache des Parlamentes ist.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Dekretvorentwurf hat keine finanzielle Auswirkung.

4. Gutachten:

Das Gutachten 59.406/4 des Staatsrates vom 8. Juni 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlagen:

Art. 5 § 1 des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft i.V.m. Art. 16 § 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 über institutionelle Reformen