Sitzung vom 7. Juli 2016

Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden 2016 – 2018

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt den Entwurf des Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Gemeinden 2016 – 2018.

Der Ministerpräsident wird mit der Vorbereitung der Unterzeichnung des Zusammenarbeitsabkommens und der anschließenden Weiterleitung an das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

2. Erläuterungen:

Nach Ablauf des vorherigen Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Bürgermeisterkonferenz der deutschsprachigen Bürgermeister 2013-2015, haben alle 3 Vertragsparteien die Ausarbeitung eines neuen Abkommens gewünscht.

Nach intensiver Vorbereitung wurde der vorliegende Entwurf eines Abkommens für die Periode von 2016 bis 2018 erarbeitet, der die Prioritäten der einzelnen Partner berücksichtigt und verstärkt auf Synergien abzielt.  Die Zeitdauer umfasst also die zweite Legislaturhälfte des Provinzialrates und der Gemeinderäte.

Das vorliegende Abkommen ist auf der Grundlage des vorherigen Abkommens erstellt worden, bringt aber folgende Neuerungen und Schwerpunkte mit sich :

  • Informationsfluss : in den Informationsblättern und Veröffentlichungen der Partner soll verstärkt auf Veranstaltungen der Provinz in der DG hingewiesen werden;

  • Übersetzungen: die Übersetzungsdienste der DG und der Provinz sollen enger zusammenarbeiten; die Provinz wird die Datenbank der deutschen Rechtsterminologie nutzen;

  • Sprachkurse für Erstankömmlinge : die Provinz ist bereit, sich an der Organisation von Sprachkursen zu beteiligen;

  • Sprachaustausch : es wird die Möglichkeit geschaffen, einen Sprachaustausch zwischen Sekundarschulklassen aus der DG und aus dem frankophonen Teil der Provinz zu organisieren;

  • Musikakademie : die Provinz wird die Musikakademie künftig mit 10.000 € pro Jahr zusätzlich unterstützen;

  • Gesundheit und Soziales : die DG und die Provinz streben eine intensivere Zusammenarbeit im Bereich der Prävention an;dazu haben beide Partner neue Schwerpunkte festgelegt, die in Kürze umgesetzt werden;

  • Landwirtschaft : die Provinz stellt jährlich 7.500 € zwecks Organisation von Informationskampagnen für die Landwirtschaft auf dem Gebiet der DG;

  • Geographisches Kartenmaterial : die Provinz wird der DG ermöglichen, auf ihr Kartenmaterial zurückzugreifen für die Verwendung in Sachen Denkmalschutz;

  • Unterstützung der Gemeinden : die Provinz stellt der DG zusätzlich finanzielle Mittel in Höhe von 410.000 € pro Jahr bereit für die Unterstützung der Gemeinden damit sie den alltäglichen Anforderungen der administrativen Zweisprachigkeit in den Beziehungen zu den Bürgern besser gerecht werden.

Die Ausführung des Abkommens wird jährlich von den zuständigen Bereichsleitern der Dienste überprüft und von der Regierung und dem Provinzkollegium bewertet.

Die Bürgermeisterkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 15. Juni 2016 dem Entwurf zugestimmt.

Das Kollegium der Provinz Lüttich hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2016 dem Entwurf zugestimmt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschluss führt zu keinen zusätzlichen Ausgaben für die Deutschsprachige Gemeinschaft.  Die zusätzlichen Mittel, die die Gemeinschaft von Seiten der Provinz erhalten wird, werden an die Gemeinden des deutschen Sprachgebietes weitergeleitet.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 24. Juni 2016.

5. Rechtsgrundlage:

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionnelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft.