Sitzung vom 7. Juli 2016

Erlass der Regierung zur Bestellung von Rechnungspflichtigen für die Dienste mit getrennter Geschäftsführung

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung von Rechnungspflichtigen für die Dienste mit getrennter Geschäftsführung.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Artikel 25, §1 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft definiert die Aufgaben des Rechnungspflichtigen. Der Rechnungspflichtige ist demzufolge verantwortlich für:

  • die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen, der Annahme der Einnahmen und der Einziehung der festgestellten Forderungen;

  • die Erstellung und Vorlage der Rechnungen;

  • die Rechnungsführung;

  • die Festlegung der Regeln und Methoden der Rechnungsführung und des Kontenplans;

  • die Festlegung und Validierung der Rechnungsführungssysteme und gegebenenfalls für die Validierung der vom Anweisungsbefugten definierten Systeme, die zur Produktion oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen;

  • die Kassenführung.

Mittels vorliegendem Erlass werden die Bestellungen der Rechnungspflichtigen formal auf den neuesten Stand gebracht. 

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom

22. Juni 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

  • Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 25

  • Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 14