Sitzung vom 7. Juli 2016
Erlass der Regierung zur Bestellung von Rechnungspflichtigen für die Dienste mit getrennter Geschäftsführung
1. Beschlussfassung :
Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Bestellung von Rechnungspflichtigen für die Dienste mit getrennter Geschäftsführung.
Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.
2. Erläuterungen :
Artikel 25, §1 des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft definiert die Aufgaben des Rechnungspflichtigen. Der Rechnungspflichtige ist demzufolge verantwortlich für:
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die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen, der Annahme der Einnahmen und der Einziehung der festgestellten Forderungen;
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die Erstellung und Vorlage der Rechnungen;
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die Rechnungsführung;
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die Festlegung der Regeln und Methoden der Rechnungsführung und des Kontenplans;
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die Festlegung und Validierung der Rechnungsführungssysteme und gegebenenfalls für die Validierung der vom Anweisungsbefugten definierten Systeme, die zur Produktion oder Begründung von Rechnungsführungsdaten verwendet werden sollen;
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die Kassenführung.
Mittels vorliegendem Erlass werden die Bestellungen der Rechnungspflichtigen formal auf den neuesten Stand gebracht.
3. Finanzielle Auswirkungen :
Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.
4. Gutachten :
Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei vom
22. Juni 2016 liegt vor.
5. Rechtsgrundlage :
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Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 25
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Erlass der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 14