Sitzung vom 14. Juli 2016

Behindertenstätte Eupen VoG – Tagesstätte Raeren – Umbau inkl. Aufzug - Genehmigung der Abweichungen zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12.07.2007

1. Beschlussfassung :

Die Regierung genehmigt für das Projekt „3766 - Behindertenstätte Eupen VoG – Tagesstätte Raeren – Umbau inkl. Aufzug“ die Abweichungen zu den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2007 zur fehlenden Zugänglichkeit des Kellergeschosses und des Stauraums im Dachgeschoss sowie zur lichten Türhöhe des Aufzugs mit 200 cm anstatt den geforderten 210 cm.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Antragsteller des Projektes „3766 - Tagesstätte Raeren – Umbau inkl. Aufzug“ ist die VoG Behindertenstätte Eupen.

Die Behindertenstätte plant Umbauarbeiten im Ober- und Dachgeschoss sowie Anpassungsarbeiten zum Einbau eines neuen Aufzuges.

Da es sich um ein bestehendes Gebäude handelt, stellt die Behindertenstätte folgende Anfragen, von den Bestimmungen des Erlasses der Regierung vom 12. Juli 2007 abzuweichen:

  1. Der Stauraum im Dachgeschoss sowie das Kellergeschoss sind nicht barrierefrei zugänglich. Der Stauraum wird zur Lagerung genutzt und ist aufgrund der Dachschrägen nicht barrierefrei. Der Keller besitzt über einen unebenen Boden und wird nicht über den Aufzug erschlossen, da lediglich 175 cm freie Höhe bestehen.

  2. Die Türhöhe des Aufzuges entspricht mit 200 cm nicht den Forderungen des Erlasses. Aus urbanistischen (Attikahöhe der Gaube) und technischen (Anschluss Satteldach) Gründen wird der Aufzug mit reduziertem Schachtkopf (reduzierte Aufzugüberfahrt) ausgeführt, so dass die Attikahöhe unterhalb des First des Bestanddaches  bleibt. Daher beträgt die Kabine nur 205 cm Höhe mit einer Türhöhe von 200 cm statt den geforderten 210 cm.

Das Gutachten der DPB vom 12.06.2016 liegt vor. Die Kommission Zugänglichkeit empfiehlt in ihrer Sitzung vom 27.06.2016 den Abweichung aus folgenden Gründen stattzugeben:

  1. Räume für die Gebäudetechnik-, Stau- und Archivräume müssen ihrer Nutzung wegen nicht zugänglich gestaltet sein.

  2. Eine Türhöhe von 210 cm ist kein Standardmaß und stellt für die Gewährleistung der Zugänglichkeit keine relevante Bedingung dar. Eine Türhöhe von 200 cm ermöglicht eine gleichwertige Zugänglichkeit.

Dennoch bleibt seitens des Antragstellers vor Beauftragung nachzuweisen, dass die Ausstattung des Aufzuges den Bestimmungen des Erlasses entspricht. Wenn das Infrastrukturvorhaben den Vorschriften zur behindertengerechten Gestaltung spätestens zum Zeitpunkt der Endabrechnung nicht in allen Punkten, die o.e. genehmigten Abweichungen ausgenommen, entspricht, verliert der Antragsteller gemäß Artikel 21 und 26 des Infrastrukturdekretes das Recht auf Bezuschussung für den in der Zusage angegebenen Arbeiten. Aus diesem Grund wird eine Zusage unter Vorbehalt erteilt.

Zudem wurde im Gutachten vom 12.06.2016 festgestellt, dass drei Maßnahmen aus der ehemals bezuschussten Akte 2560 nicht den Bestimmungen des Erlasses vom 12.07.2007 entsprechend ausgeführt wurden:

  • Zugang zum Büro,

  • Behindertengerechte Toilette,

  • Zugang zur Terrasse EG,

und umgehend anzupassen sind, ansonsten werden Zuschüsse in Anwendung von Artikel 26 zurückgefordert. Der Nachweis ist anhand eines positiven Gutachten der DPB zu erbringen.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Der Zuschuss für das Vorhaben „3766 - Behindertenstätte Eupen VoG – Tagesstätte Raeren – Umbau inkl. Aufzug“ beläuft sich auf 122.117,96 €.  Die Projektkosten belaufen sich auf 152.647,45 €.

Der Zuschuss wird auf die Kredite, die im OB 70 – PR 19 – ZW 52.11 des Haushaltes des Jahres 2016 eingetragen sind, angerechnet.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 4. Juli 2016 liegt vor.

Die Empfehlung 2016/04 der Kommission „Behindertengerechte Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen“ vom 27.06.2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Infrastrukturdekret in seiner aktuellen Fassung.

Erlass der Regierung vom 12.07.2007 zur Festlegung der Bestimmungen zur behindertengerechten Gestaltung von bezuschussten Infrastrukturen.