Sitzung vom 14. Juli 2016

Festlegung der Schwerpunkte in der Gesundheitsförderung für die Jahre 2016 und 2017

1. Beschlussfassung

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Schwerpunkte der Gesundheitsförderung der Jahre 2016 und 2017.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Im Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und medizinischen Prävention, Artikel 2 ist vorgesehen, dass die Regierung auf Grundlage eines Gutachtens des Beirates für Gesundheitsförderung alle zwei Jahre die inhaltlichen Schwerpunkte festlegt.

Der Gesundheitsförderung liegt ein Konzept zugrunde, das die Regierung per Erlass am 23. März 2006 verabschiedet hat.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales hat den Beirat für Gesundheits-förderung am 23. Februar 2015 damit beauftragt, ein Gutachten zur Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte für die Gesundheitsförderung der Jahre 2016 und 2017 zu erstellen.

Das vorgeschlagene Schwerpunktthema des Beirates für Gesundheitsförderung lautet: „Förderung eines gesunden Körpergewichtes“. Der Beirat ist der Ansicht, dass sich der Präventionsschwerpunkt (Bekämpfung des Übergewichts und Adipositas) auf mindestens vier Jahre erstrecken sollte (2016-2020).

Diese Zielsetzung erfordert die Umsetzung konkreter Maßnahmen in drei weiteren Bereichen:

  • Bewegung

  • Ernährung

  • Mentale Gesundheit

Maßnahmen, die eine Steigerung der Bewegung, eine Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten und der mentalen Gesundheit verfolgen, sind nicht nur zur Förderung eines gesunden Körpergewichts von großem Nutzen. Sie stellen einen Mehrwert für die Vorbeugung vieler chronischer Krankheiten dar und können im Allgemeinen zur Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens beitragen.

Aus diesem Grund sollen die seit einigen Jahren definierten Schwerpunkte, d.h. Ernährung, Bewegung und mentale Gesundheit in 2016 und 2017 beibehalten werden. Sie sollen in unterschiedlichen Lebenswelten, sogenannten Settings, mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen auf individueller und struktureller Ebene berücksichtigt werden.

Derzeit wird einer Neufassung des Konzeptes zur Gesundheitsförderung aus dem Jahr 2003 erstellt. Dieses Konzept liegt aktuell dem Beirat zur Gesundheitsförderung zwecks Begutachtung vor. Dieses Konzept wird die zukünftige Grundlage zur Bestimmung von inhaltlichen Schwerpunkte darstellen.

3. Finanzielle Auswirkungen

Mit der Verabschiedung sind keine direkten finanziellen Auswirkungen verbunden.

4. Gutachten

Das Gutachten der Finanzinspektion ist nicht erforderlich. 

5. Rechtsgrundlage

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention.