Sitzung vom 14. Juli 2016

Erlass der Regierung zur Gewährung von Subventionen an Gemeinden und öffentliche Einrichtungen im Zusammenhang mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass der Regierung zur Gewährung von zusätzlichen Subventionen in Höhe von 80.000,- € an Gemeinden und öffentliche Einrichtungen im Zusammenhang mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Jahr 2016.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Im Dekret vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaus-haltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016 wurde im Organisationsbereich 30, Programm 23, Zuweisung 43.01 ein Betrag in Höhe von 1.871.000,- € vorgesehen.

Dieses Geld wird zur Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern (BVA) bei Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen vorgesehen. In dieser Arbeitsbeschaffungs-maßnahme waren im ersten Quartal des Jahres 2016 400 Personen bei 21 Arbeitgebern beschäftigt, deren Beschäftigung durch diese Maßnahme gefördert wurde.

Am 24. März 2016 hat die Regierung die erste Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2016 beschlossen. In diesem Erlass ist festgelegt, dass 40.000,- EUR vom OB 30 PR 23 ZW 33.02 auf die Zuweisung 43.01 im OB 30 PR 23 verschoben werden.

Nach Ablauf der Einreichfrist zur Neuverteilung wurde festgestellt, dass die ursprünglich vorgesehenen 40.000,- EUR nicht ausreichen werden. Somit wurde am 20. Juni 2016 mit dem Dekret zur ersten Haushaltsanpassung eine weitere Verschiebung von 40.000,- EUR vom OB 30 PR 23 ZW 33.02 auf die Zuweisung 43.01 im OB 30 PR 23 beschlossen. Insgesamt wird die Zuweisung 43.01 im OB 30 PR 23 um 80.000,- EUR erhöht und die Zuweisung OB 30 PR 23 ZW 33.02 um 80.000,- EUR gemindert.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt zur Gewährung von Subventionen an Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen in Zusammenhang mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2016 insgesamt 1.951.000,- € zur Verfügung.

Diese Mittel werden aus den im Organisationsbereich 30, Programm 23, Zuweisung 43.01, des Haushaltes 2016 der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegten Mitteln aufgebracht. Die Zuschüsse werden quartalsmäßig als Vorschuss ausgezahlt.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Finanzinspektion vom 4. Juli 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Dekret vom 10. Mai 1999 zur Ausübung der Befugnisse der Wallonischen Region in den Angelegenheiten Beschäftigung und Ausgrabungen durch die Deutschsprachige Gemeinschaft;

Dekret vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Dekret vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016;

Aufgrund des Dekretes vom 20. Juni 2016 zur ersten Anpassung des Dekrets vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2016;

Königlicher Erlass Nr. 474 vom 28. Oktober 1986 zur Einrichtung eines Systems für staatlich bezuschusstes Vertragspersonal bei gewissen lokalen Behörden;

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 20. Dezember 2001 über die Gewährung von Zuschüssen an lokale Behörden, die bezuschusste Vertragsarbeitnehmer beschäftigen, so wie abgeändert;

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, so wie abgeändert;

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 24. März 2016 zur ersten Neuverteilung von Zuweisungen im Ausgabenhaushalt 2016.