Sitzung vom 28. Juni 2016

Trinationales Zusammenarbeitsabkommen im Bildungsbereich zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Stadt Świnoujście

1. Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt das Zusammenarbeitsabkommen im Bildungsbereich zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, dem Landkreis Vorpommern-Greifswald in Deutschland und der Stadt Świnoujście in Polen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen

Mit dem bilateralen Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald vom 28. März 2014 sowie vom 20. Mai 2016 wird eine gegenseitige Unterstützung im Bildungsbereich zwischen der DG und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald angestrebt.

Dieses trilaterale Abkommen hat zum Ziel, die bereits begonnene Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald auf die Stadt Świnoujście auszuweiten.

Durch die angedachten gemeinsamen Projekte im Bildungsbereich kann die Umsetzung und fortwährende Weiterentwicklung des bildungspolitischen Gesamtkonzepts der jeweiligen Bildungsregionen als zentrale Aufgabe noch gezielter weitergeführt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des durch das Abkommen geschaffenen strukturellen Austausches zwischen den beiden Gebietskörperschaften ergeben sich für den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ausgaben in Höhe von circa 10.000 Euro, die der Zuweisung OB30 PR11 ZW 12.11 entnommen werden.

Haushaltsjahre

Kosten

2016

2.000 €

2017

2.000 €

2018

2.000 €

2019

2.000 €

2020

2.000 €

4. Gutachten

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 24. Juni 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft