Sitzung vom 28. Juni 2016

Strategie zur Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

1.Beschlussfassung

Die Regierung genehmigt die Strategie zur Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Der Ministerpräsident wird mit der Umsetzung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2.Erläuterungen

Nach dem terroristischen Anschlag auf die Redaktion des Satiremagazins „Charlie Hebdo“ am 7. Januar 2015 in Paris, den am 15. Januar 2015 in Verviers vereitelten Attentaten und den Anschlägen am 13. November 2015 in Paris und am 22. März 2016 in Brüssel erfährt das Thema Radikalisierung eine hohe Aufmerksamkeit in der öffentlichen Wahrnehmung. Die Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus wird im Zuge der geschilderten Ereignisse als eine zentrale Aufgabe aller politischen und gesellschaftlichen Akteure in West-Europa identifiziert.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens  hat in Anbetracht des geschilderten Kontextes und im Rahmen ihrer Zuständigkeiten beschlossen,  der Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus eine angemessene Aufmerksamkeit zu widmen.

Infolgedessen bestellte die Regierung einen Koordinator, den der Ministerpräsident mit der Formulierung einer Strategie zur Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens beauftragte.

Die nun vorliegende Strategie beschreibt die innerbelgischen und grenzüberschreitenden Rahmenbedingungen der Politik zur Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dabei orientiert sie sich unter anderem an den belgischen Referenzdokumenten „Note-cadre de Sécurité intégrale“ (NCSI) und „Plan d’action Radicalisme“ (Plan R).

Sie umfasst außerdem Angaben zur politischen Steuerung und thematische Aktionsschwerpunkte in Form von „Säulen“, die in konkrete Maßnahmenvorschläge einfließen. Schließlich bietet das Dokument einen mittelfristigen Ausblick auf die Präventionspolitik der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Strategie zur Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezieht sich auf den Zeitraum 2016-2020 und wurde mit relevanten Diensten aller politischen und Verwaltungsebenen ausgearbeitet. Die  Empfehlungen folgender Experten wurden  in das Dokument aufgenommen:

  • Michael Dejozé, Euregio Maas-Rhein

  • Ruth De Sy, Fachbereich Pädagogik

  • Michael Fryns, Fachbereich Gesundheit und Soziales

  • Dr. Jens Giesdorf, Fachbereich Pädagogik

  • Harald Gouder, Föderale Polizei

  • Jürgen Hezel, Föderale Polizei

  • Daniel Keutgen, Lokale Polizeizone Eifel

  • Harald Meyer, Föderale Polizei

  • Nathalie Miesen, Fachbereich Jugendhilfe

  • Yorick Pommée, Fachbereich Jugend und Kultur

  • Diana Rauw, Justizhaus Eupen

  • Nina Reip, Autonome Hochschule in der DG

  • Harald Schlenter, Lokale Polizeizone Weser-Göhl

  • Roland Stefanowicz, Lokale Polizeizone Weser-Göhl

  • Andrea Tilgenkamp, Prokurator des Königs

Auch den neun Gemeinden in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde der Strategieentwurf zugestellt. Den Gemeinden wurde ein Zeitfenster von einem Monat zur Begutachtung und Kommentierung des Entwurfs eingeräumt.

Um einen systematischen Austausch mit allen genannten und relevanten Partnern während der gesamten Umsetzungsphase zu gewährleisten, ist die Einsetzung eines Begleitausschusses vorgesehen.

Während demselben Zeitraum wird ein systematisches Monitoring über die Wirkung der vorgesehenen Maßnahmen stattfinden. Am Ende der Umsetzungsphase ist eine finale Evaluierung vorgesehen.

Die vorliegende Strategie ist die erste ihrer Art. Es ist daher wahrscheinlich, dass im Laufe der Zeit Verfeinerungen der angebotenen thematischen Säulen und Maßnahmen vonnöten sein werden. Dies zu ermitteln und im Verlauf der Umsetzung der Strategie zu berücksichtigen,  ist die Aufgabe des Begleitausschusses.

Für die Umsetzung besagter Strategie zeichnet der Koordinator zur Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus, Herr Daniel Hilligsmann, verantwortlich.

3.Finanzielle Auswirkungen

Der Beschluss hat keine unmittelbare finanzielle Auswirkung auf den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Die Umsetzung der Strategie durch konkrete Aktionen oder Projekte kann finanzielle Auswirkungen haben, für die eine Maximalsumme von 10.000 Euro vorgesehen wird zu Lasten des Haushaltspostens Organisationsbereich 20, Programm 13.12.11 Allgemeine Ausgaben.

4.Gutachten

Das Gutachten des Finanzinspektors vom 17. Juni 2016 liegt vor.

5.Rechtsgrundlagen

Regierungsbeschluss des 19.11.2015 betreffend der Bestellung eines politischen Koordinators für die Vorbeugung von gewaltsamem Radikalismus in der Deutschsprachigen Gemeinschaft (EXVIII/19.11.2015/OP/197)

Gesetz des 11. Dezember 1998 betreffend Sicherheitsklassifizierungen,-freigaben, -bescheinigungen und -bescheiden, insb. Art. 8 und Art. 13

Königlicher Erlass des 24. März 2000 in Ausführung des Gesetzes vom 11. Dezember 1998 Sicherheitsklassifizierungen, -freigaben, -bescheinigungen und-bescheiden, Art. 24

Direktive der interministeriellen Sicherheitskonferenz des 21. Mai 2001 betreffendder Kontrollmodalitäten in Zusammenhang mit der Ausübung der Mission des Sicherheitsoffiziers

Rundschreiben der belgischen Justiz- und Innenminister vom 21. August 2015

Integraler Rahmenplan Sicherheit 2016-2019 (Note-cadre de Sécurité intégrale), genehmigt durch die Regierung der DG am 18.05.2016 und verabschiedet durch die interministerielle Konferenz 9: Sicherheitspolitik am 07.06.2016