Sitzung vom 16. Juni 2016

Erlass der Regierung zur Festlegung der Lehrprogramme Heizungsinstallateur/-in (E20/2016) und Parkettverleger/-in (C11/2016)

1. Beschlussfassung :

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Festlegung der Lehrprogramme Heizungsinstallateur/-in (E20/2016) und Parkettverleger/-in (C11/2016).Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Mit Schreiben vom 29. März 2016 beantragte das IAWM die Anerkennung der Lehrprogramme Heizungsinstallateur/-in (E20/2016) und Parkettverleger/-in (C11/2016).

Der Antrag zur Anerkennung des Lehrprogrammes Parkettverleger/-in (C11/2015) wurde am 3. Juli 2015 vom IAWM zurückgezogen und nach Überarbeitung neu eingereicht.

Das Gesetz vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht sieht vor, dass eine durch Erlass eingesetzte Kommission überprüft, ob die Ausbildungen den Bestimmungen über die Teilzeitschulpflicht laut Artikel 2 des oben genannten Gesetzes genügen.

Diese Kommission hat sich am 17. Mai 2016 zu den o.e. Lehrprogrammen Heizungsinstallateur/-in (E20/2016) und Parkettverleger/-in (C11/2016) des Institutes für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes positiv ausgesprochen und empfiehlt die Anerkennung dieser Programme.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten :

Das Gutachten der Kommission zur Anerkennung von Ausbildungen in Anwendung von Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht vom 17. Mai 2016 liegt vor.

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom 01. Juni 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 29. Juni 1983 über die Schulpflicht

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen