Sitzung vom 16. Juni 2016

INTERREG VA Euregio Maas-Rhein: Entscheidung über die Genehmigung von INTERREG-Projekten im Hinblick auf die Sitzung des Begleitausschusses am 28. Juni 2016

1. Beschlussfassung:

Die Regierung heißt das Projekt „IMPACT“ gut und gewährt im Falle einer Bewilligung des Projektes durch den Begleitausschuss der Euregio Maas-Rhein die erforderliche Kofinanzierung gemäß folgender Tabelle.

Projekt

 

2016

 

2017

Kofinanzierungsbedarf TOTAL

IMPACT

20.000

40.000

60.000

 

Die Kofinanzierung erfolgt über OB 40 PR 13 ZW 33.80

Die anderen Projekte erfordern keine finanzielle Beteiligung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Die Regierung nimmt diese zur Kenntnis und beauftragt den Ministerpräsidenten mit der Verhandlungsführung im Begleitausschuss der Euregio Maas-Rhein am 28. Juni 2016.

2. Erläuterungen:

Das INTERREG-V Programm EMR hat ein Budget von 96.000.250 Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Der Fördersatz liegt grundsätzlich bei 50% aus dem Programm und 50% müssen über andere öffentliche oder private Mittel gedeckt werden.

Das INTERREG V Programm EMR fördert grenzüberschreitende Projekte aus folgenden Themenbereichen:

Prioritätsachse

Thematisches Ziel

Budget (EFRE)

  1. Innovation 2020

Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation

33.000.000 (34 %)

  1. Wirtschaft 2020

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU

20.000.000 (21%)

  1. Soziale Inklusion und Bildung

 Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

19.440.250 ( 20 %)

  1. Territoriale

Entwicklung

Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern.

17.800.000

(19%)

  1. Technische Hilfe

Verantwortliche und effiziente Durchführung des INTERREG VA Programms EMR

5.760.000 (6%)

Nach Verzögerungen beim Start des Programms, sollen dem Begleitausschuss am 28. Juni die ersten Projekte zur Entscheidung vorgelegt werden.

Am 30. Juni 2015 wurden zum ersten Aufruf 23 Projektskizze eingereicht. Nach eingehender Prüfung und Beratung durch die Programmpartner haben 13 Projekte die Empfehlung erhalten, bis zum 20. November einen vollständigen Projektantrag auszuarbeiten (Go). Diese Projektanträge sind erneut beraten worden und liegen seit dem 1. Juni in ihrer definitiven Fassung vor.

Die 13 Projekte beantragen 23.950.975,49 EFRE und würden bei Genehmigung 27% der verfügbaren Fördermittel binden (Achse Technische Hilfe ausgenommen):

Name

Achse

EU-Zuschuss (EFRE)

EFRE DG-Partner

Innovation2market

Innovation

                 1.563.431,74

 

BusyBee

Innovation

                 1.404.539,25

 

 

WearIT4health

Innovation

                 2.697.133,70

 

Healthy Aging

Innovation

                 2.376.656,75

 

Polyvalve

Innovation

                 2.810.170,42

 

TOTAL Achse 1

33%

               10.851.931,86

 

See-V-Lab

Ökonomie

 

 

IMPACT

(Chudoscnik Sunergia)

Ökonomie

                 2.327.367,52

155.256,00

EarlyTech (WFG)

Ökonomie

                 1.955.043,37

109.012,50

TOTAL Achse 2

27%

                 5.339.071,44

 

THE

Soziale Inklusion/Bildung

                     801.863,87

 

SFC (Eudomos)

Soziale Inklusion/Bildung

                     983.167,50

102.628,00

TOTAL Achse 3

9%

                    

                 1.785.031,37

 

EMRadi

Territoriale Entwicklung

                 1.687.675,32

 

SafePat

Territoriale Entwicklung

                 1.668.775,00

 

Oncocare

Territoriale Entwicklung

                 2.618.490,50

 

TOTAL Achse 4

34%

                 5.974.940,82

 

GESAMT

27%

23.950.975,49

366.896,50

Das Projekt IMPACT wurde auf Wunsch einiger Programmpartner von der Achse 1 auf die Achse 2 verschoben und das Projekt Oncocare von der Achse 1 in die Achse 4. Letzteres belastet die Achse Territoriale Entwicklung stark und begrenzt damit die Möglichkeit, künftig Projekte in diesem Bereich zu genehmigen.

Der am 3. Juni 2016 abgeschlossene 2. Aufruf umfasst 34 Projektskizzen mit einem beantragtem EFRE in Höhe von 48,5 Millionen. Nach Genehmigung der 13 ersten Projekte, bliebe ein Saldo von 66,2 Millionen Euro für weitere Projekte übrig.  Es ist jedoch abzusehen dass das Budget für diesen 2. Aufruf (auf 50% oder 70% dieses Betrags) limitiert wird und folglich nicht alle Projekte des 2. Aufrufs genehmigt werden können.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Für Projekt „EarlyTech“ hat die WFG eine Kofinanzierung bei der Wallonischen Region beantragt. Eudomos trägt die Finanzierung des Projekts „Seniorfriendly Community“ aus Eigenmitteln.

Chudoscnik Sunergia hat für das Projekt „IMPACT“ eine Kofinanzierung der DG angefordert. Das Projekt hat das Hauptziel, neue technologische Anwendungen zu entwickeln und durch die Kultur- und Kreativwirtschaft zu fördern. Diese sollen in Inkubatoren aus einer grenzüberschreitenden Kooperation zwischen Unternehmen, Kulturträgern und Wirtschaftsförderern entwickelt werden. Chudoscnik wird im Rahmen des Projekts an der Entwicklung zweier von 20 Prototypen mitwirken und dazu 25.000 Euro für Unternehmen zur Verfügung stellen und erhofft sich durch die Zusammenarbeit neue Impulse, innovative Synergien für den Standort alten Schlachthof, für die DG und eine stärkere Positionierung des Kulturträgers als Akteur der Kultur-und Kreativwirtschaft innerhalb der Euregio.

Die Unterstützung des Projekts „IMPACT“ ist die Deutschsprachige Gemeinschaft mit folgenden finanziellen Implikationen verbunden:

Projekt

 

2016

 

2017

Kofinanzierungsbedarf TOTAL

IMPACT

20.000

40.000

60.000

 

Die Kofinanzierung erfolgt über OB 40 PR 13 ZW 33.80

Um die Liquidität des Projektpartners sicher zu stellen, wird die Kofinanzierung in Form eines Vorschusses von 80% gewährt. Über das INTERREG-Projekt geförderte Veranstaltungen sind von einer Förderung über das Kulturdekret der DG ausgeschlossen.

4. Gutachten:

Die Projektskizzen zu den o.g. Projekten wurden technisch geprüft und mit den Fachabteilungen des Ministeriums beraten. Die Regierung hat die Empfehlungen am 11.09.2015 zur Kenntnis genommen. Zum Projekt IMPACT haben mehrere Treffen zwischen der Fachabteilung Kultur, dem Kabinett der Ministerin Weykmans sowie Chudoscnik Sunergia zur Beratung der Inhalte und der Finanzierung stattgefunden. Die definitive Fassung des Projekts wurde der Ministerin am 1. Juni 2016 vorgestellt.

5. Rechtsgrundlage:

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates;

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 über denFonds für Regionale Entwicklung mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006;

Verordnung  (EU) Nr. 1299/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE);

Kooperationsprogramm INTERREG VA Euregio Maas-Rhein 2014-2020, genehmigt durch die EU-Kommission am 9.12.2015.