Sitzung vom 16. Juni 2016

Stellungnahme der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu den fünf Empfehlungen des Interregionalen Parlamentarierrates der Großregion vom 4. Dezember 2015

1. Beschlussfassung: 

Die Regierung verabschiedet die Stellungnahmen zu den fünf Empfehlungen des Interregionalen Parlamentarierrats der Großregion vom 4. Dezember 2015.

Der Ministerpräsident wird mit der Weiterleitung an den Gipfelvorsitz und an den Präsidenten des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft beauftragt.

2. Erläuterungen:

Der Interregionale Parlamentarierrat (IPR) wurde am 16. Februar 1986 von den Präsidenten der Parlamente der Großregion gegründet. Vertreten sind Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, die Wallonische Region, die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Französische Gemeinschaft.

Die Mitglieder des IPR kommen jährlich mehrmals zu Plenarsitzungen zusammen, um über Themen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu beraten und um Empfehlungen anzunehmen, die von den Arbeitsausschüssen vorgelegt und anschließend an die Exekutiven weitergeleitet werden.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat beschlossen, systematisch zu den Empfehlungen des IPR Stellung zu beziehen.

In seiner Plenarsitzung vom 4. Dezember 2015 hat der IPR Empfehlungen zu den folgenden fünf Themen abgegeben:

  1. Würdigung des Jahrestages 100 Jahre Erster Weltkrieg in den Teilregionen der Großregion
  2. Empfehlung zum Sozialdumping in der Großregion
  3. Für einen attraktiven Bahnverkehr in der Großregion
  4. Neuregelung des grenzüberschreitenden Taxiverkehrs zwischen Belgien und Deutschland
  5. „Unsere Welt, unsere Würde, unsere Zukunft“ Empfehlung bezüglich der interregionalen und internationalen Entwicklungs-zusammenarbeit

Gemäß dem in der Erklärung zum 7. Gipfel entschiedenen Verfahren, wird die Stellungnahme dem Gipfelvorsitzenden weitergeleitet, der die Stellungnahmen aller Partner sammelt, gegebenenfalls für die Übersetzung sorgt und die Informationen an den IPR-Präsidenten weiterleitet.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine

4. Gutachten:

keine

5. Rechtsgrundlage:
Konvention vom 17. Februar 1986 über die Gründung eines Interregionalen Parlamentarier-Rates