Sitzung vom 16. Juni 2016

Rahmenabkommen zwischen der autonomen Provinz Bozen – Südtirol (Italienische Republik) über die Entwicklung der gegenseitigen Zusammenarbeit

1. Beschlussfassung :

Die Regierung stimmt dem Kooperationsabkommen zwischen der autonomen Provinz Bozen – Südtirol (Italienische Republik) und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über die Entwicklung der gegenseitigen Zusammenarbeit zu.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

1992 wurde eine gemeinsame Erklärung zwischen der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Südtirol unterzeichnet, in der eine Zusammenarbeit in den damaligen Zuständigkeitsbereichen beider Gliedstaaten vereinbart wurde. Das nun vorliegende Kooperationsabkommen wird um die derzeitigen Zuständigkeiten erweitert. Die Deutschsprachige Gemeinschaft strebt eine Zusammenarbeit mit der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol in folgenden Kooperationsfeldern an:

  • Öffentliche Verwaltung
  • Interregionale Beziehungen
  • Standortmarketing
  • Familie und Soziales
  • Gesundheit und Senioren
  • Bildung und wissenschaftliche Forschung (inkl. beruflicher Aus- und Weiterbildung)
  • Beschäftigung
  • Infrastruktur
  • Kunst und Kultur
  • Tourismus
  • Sport und Freizeitgestaltung
  • Medien 

In den Kooperationsfeldern, in denen ein Bedarf zur intensiveren Zusammenarbeit besteht, werden die oben aufgeführten Punkte durch spezifische Abkommen konkretisiert.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Es ergeben sich unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen.

4. Gutachten :

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Gesetz vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachigen Gemeinschaft