Sitzung vom 9. Juni 2016

Bestätigung des vom Verwaltungsrat der Dienststelle für Personen mit Behinderung gefassten Beschlusses, fünf Stellen in der Dienststelle für Personen mit Behinderung zum 1. Juni 2016 für offen zu erklären und sie durch interne Beförderung zu besetzen

1. Beschlussfassung :

Die Regierung bestätigt den vom Verwaltungsrat der Dienststelle für Personen mit Behinderung gefassten Beschluss, in der Dienststelle für Personen mit Behinderung folgende im Stellenplan vorgesehene Stellen zum 1. Juni 2016 für offen zu erklären und sie durch interne Beförderung zu besetzen:

eine Stelle als Berater (Stufe I, Rang ID), zwei Stellen als pädagogischer Berater (Stufe I, Rang ID), eine Stelle als Erster Sachbearbeiter (Stufe II, Rang IIA) und eine Stelle als Erster Sekretär (Stufe III, Rang IIIA).

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen :

Der Verwaltungsrat möchte verdienten Beamten der Dienststelle für Personen mit Behinderung eine Laufbahnentwicklung ermöglichen. Im Hinblick auf die Beförderung dieser Beamten in einen höheren Dienstgrad derselben Stufe hat er in seiner Sitzung vom 29. April 2016 beschlossen, die entsprechenden Stellen für offen zu erklären.

Gemäß Artikel 6 des Erlasses der Regierung vom 7. Juni 2001 bezüglich der Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen muss die Offenerklärung dieser Stellen von der Regierung bestätigt werden.

3. Finanzielle Auswirkungen :

Die Offenerklärung der Stellen an sich hat keine finanziellen Auswirkungen. Bei Besetzung der Stellen durch Beförderung zum 1. Juni 2016 wird den Beamten die mit dem neuen Dienstgrad einhergehende Gehaltstabelle zugeordnet. Unter Beibehaltung des derzeitigen Beschäftigungsprozentsatzes der betreffenden Beamten ergeben sich für 2016 geschätzte Mehrkosten in Höhe von 35.400 Euro. Diese Mittel sind im Haushalt 2016 der DPB vorgesehen.

4. Gutachten :

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage :

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 27. Dezember 1996 zur Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 7. Juni 2001 bezüglich der Organisation der Einrichtungen öffentlichen Interesses der Deutschsprachigen Gemeinschaft und zur Regelung der Anwerbung, der Laufbahn und der Besoldung der Beamten dieser Einrichtungen

Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 8. Juni 2001 zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit Behinderung