Sitzung vom 9. Juni 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. April 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 28. April 2016 zur Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen.

Der Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

 

In Ausführung des Dekretes vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen wird das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen (IAWM) durch einen Verwaltungsrat geführt, dessen Mandatsperiode 6 Jahre beträgt.

 

Gemäß Artikel 18 §1 des oben erwähnten Dekretes vom 16. Dezember 1991 ernennt die Regierung unter den Verwaltungsratsmitgliedern den Präsidenten des Verwaltungsrates auf Vorschlag der Verwaltungsratsmitglieder.

Am 18. Mai 2016 wählte der neu eingesetzte Verwaltungsrat unter seinen Mitgliedern Herrn Ewald Gangolf als Vorschlagskandidaten für das Amt des Präsidenten des Verwaltungsrates.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereiches Lokale Behörden und Kanzlei vom 2. Juni 2016 liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen