Sitzung vom 9. Juni 2016

Vertretung der Regierung im Ausschuss der Vertragsparteien der Konvention von Istanbul

1. Beschlussfassung:

Die Regierung bestellt Frau Nathalie Marchal als effektives Mitglied in den Ausschuss der Vertragsparteien der Konvention von Istanbul.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vor-liegenden Beschlusses beauftragt. 

2. Erläuterungen:

Mit dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt (SEV-Nr. 210) hat der Europarat einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, der die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, mit entsprechenden gesetzlichen und anderen Maßnahmen für den Schutz von Frauen vor jeder Form von Gewalt zu sorgen.

Das Übereinkommen wurde anlässlich der 121. Ministerkonferenz des Europarats am 11. Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und wird daher in der Umgangssprache auch als Istanbul Konvention bezeichnet.

Belgien hat kürzlich diese Konvention ratifiziert und wird ab 2017 offizielles Mitglied des Ausschusses der Vertragsparteien sein und in diesem Gremium dann auch über ein Stimmrecht verfügen.

Der Ausschuss der Vertragsparteien besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedstaaten, die dem Übereinkommen beigetreten sind.

Die Einhaltung der im Übereinkommen festgelegten Forderungen wird von einem Monitoring-Mechanismus namens GREVIO (Group of experts on action against violence against women and domestic violence) überprüft. Auf der Grundlage aller erhaltener Informationen erstellt GREVIO einen Bericht, der sowohl eine Beurteilung der Situation als auch Verbesserungsvorschläge enthält.

  • Aufgaben des Ausschusses der Vertragsparteien sind:
  • Auf Grundlage dieses Grevio-Berichts Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten formulieren;
  • Gewährleistung der Umsetzung der Istanbul Konvention in den Mitgliedsstaaten;
  • Nachverfolgung der besonderen Untersuchungen des GREVIO in den Mitgliedstaaten.

In Belgien ist das Institut zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern mit der Koordination beauftragt. Die Zusammensetzung der Liste aller belgischen Vertreter wird dem Ausschusssekretariat übermittelt. Die konkreten Vorbereitungen werden bei einer künftigen COORMULTI Versammlung festgelegt. Nur 1 Mitglied aus Belgien hat Anrecht auf eine Unkostenentschädigung. Jeder Vertreter der Liste hat jedoch Zugang zu allen relevanten Daten und Berichten.

Frau Nathalie Marchal ist im Fachbereich Familie und Soziales mit den Themenbereichen Gleichbehandlung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt betraut. Zur Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen bezuschusst die Regierung im Rahmen eines Geschäftsführungsvertrages die VoG Prisma.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Es sind keine Gutachten erforderlich.

5. Rechtsgrundlage:

Konvention von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Häuslicher Gewalt