Sitzung vom 9. Juni 2016

Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2013 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung

1. Beschlussfassung:

Die Regierung verabschiedet den Erlass zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 21. Februar 2013 zur Einsetzung des Beirates für Gesundheitsförderung.

Der Minister für Familie, Gesundheit und Soziales wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Mit dem Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung wurde der Beirat für Gesundheitsförderung geschaffen. Mit dem Erlass vom 21. Februar 2013 wurden die Mitglieder für die dritte Mandatsdauer des Beirates bezeichnet. Das Mandat der Mitglieder beginnt am 8. März 2013 und endet am 7. März 2017.

Durch Personalveränderungen im Kabinett des Ministers Antoniadis, im Fachbereich Gesundheit und Senioren und in einigen Organisationen sowie durch die Verringerung der Anzahl Mandate von Kaleido-DG durch das Dekret vom 29. Juni 2015 über Maßnahmen im Unterrichtswesen ist eine Anpassung des Erlasses erforderlich:

  • KPVDB: Das bisherige Ersatzmitglied, Frau Annemie Ernst, ist nicht mehr in der KPVDB tätig. Daher schlägt die Organisation Frau Marei Schwall vor.
  • Fachbereich Gesundheit und Senioren: Das bisherige beratende Mitglied, Frau Mireille Thomas, wird durch Frau Valérie Keutgen ersetzt.
  • Kabinett des Gesundheitsministers: Das bisherige Ersatzmitglied, Frau Chantal Fatzaun, ist nicht mehr im Kabinett tätig. Daher schlägt der Minister Frau Charlotte Langer vor.
  • Durch das Sammeldekret vom 29. Juni 2015 über Maßnahmen im Unterrichtswesen wurde die Stimmenanzahl der Behörde „Kaleido-DG“ von drei auf eine Stimme herabgesetzt.

Demzufolge werden Frau Murielle Mendez als effektives Mitglied und Frau Marianne Kant-Schaps als Ersatzmitglied bestellt.

Ebenfalls wechselt der Vorsitz des Beirates:

Herr René Kalfa, Vertreter der Verbraucherschutzzentrale, hat nach einem Jahr sein Amt als Vorsitz des Beirates für Gesundheitsförderung niedergelegt. Gemäß Artikel 8 §3 des Dekretes schlug der Beirat in der Sitzung vom 7. März 2016 für den neuen Vorsitz Frau Vera Jesinghaus, Vertreterin der Christlichen Krankenkasse, vor. Sie wird Herrn René Kalfa als Vorsitzenden ersetzen.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen keine Kosten für die Deutschsprachige Gemeinschaft.

4. Gutachten:

Das Gutachten der Juristen des Fachbereichs Lokale Behörden und Kanzlei liegt vor.

5. Rechtsgrundlage:

Dekret vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 8 §3