Sitzung vom 9. Juni 2016

Bezuschusste Vertragsarbeitnehmer (BVA) bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern: Antrag der VoG Tri-Landum (0896)

1. Beschlussfassung:

Die Regierung gewährt der VoG Tri-Landum für die Laufzeit vom 1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2017 eine vollzeitige BVA-Stelle der Kategorie C.

Die Vize-Ministerpräsidentin, Ministerin für Kultur, Beschäftigung und Tourismus wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Die soziale Immobilienagentur Tri-Landum hat am 12. Mai 2016 einen vollständigen BVA-Antrag eingereicht. Die VoG Tri-Landum beantragt ab dem 1. Juli 2016 eine vollzeitige BVA-Stelle der Kategorie C (21.922,20 €). Beabsichtigt wird, einen Sozialassistenten als BVA-Kraft einzustellen, der die Koordination der VoG, den Kontakt mit den Kunden und den Immobilienbesitzern und den Aufbau eines Netzwerkes übernimmt.

Die VoG Tri Landum wurde Anfang 2015 von den Gemeinden und Öffentlichen Sozialhilfezentren des Nordens der DG und von Bleyberg, sowie von der Stiftung „Rosewick-Keutgen“ und Nosbau gegründet.

Der BVA-Antrag und der Finanzplan sind sehr gut ausgefüllt. Ziel der VoG ist es, eine soziale Immobilienagentur für den Norden der DG und der Randgemeinde Bleyberg zu schaffen.

Im Gegensatz zu Nosbau wird die VoG Tri Landum keine Immobilien besitzen, sondern Immobilien an Bedürftige vermitteln. Die Immobilienbesitzer erhalten neben den garantierten Mieteinnahmen eine Befreiung von der Katastersteuer. Die VoG ist vergleichbar mit „Wohnraum für alle“, die im Süden der DG aktiv sind.

Die BVA-Kraft soll einen Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten von Nosbau erhalten. Dadurch kann die BVA-Kraft von dem Know-How von Nosbau profitieren.

Der vollständige Antrag wird der Note an die Regierung beigefügt.

3. Finanzielle Auswirkungen:

Der Beschäftigungshaushalt 2016 wird, was den BVA-Zuschuss angeht, mit maximal 10.961,10 EUR belastet. Der Beschäftigungshaushalt 2017 wird mit 21.922,20 EUR zusätzlich belastet.

Durch die Übernahme der Zielgruppenermäßigung im Rahmen der 6. Staatsreform sind die gesamten finanziellen Auswirkungen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, insb. im Beschäftigungsbereich, seit 2016 nicht mehr so einfach zu berechnen. Die Zielgruppen-ermäßigung von der der Arbeitgeber ergänzend zum Zuschuss profitiert, wird seit 2016 von der Beschäftigungsdotation abgezogen und somit der DG in Rechnung gestellt.

Die Zielgruppenermäßigung, die im Verhältnis zum Bruttolohn berechnet wird, wird auf ca. 10.000 € pro Jahr pro Vollzeitstelle geschätzt. Die Gesamtbelastung für den Beschäftigungsbereich beläuft sich somit auf rund 16.000 € für das Haushaltsjahr 2016 und auf 32.000 € für das Jahr 2017.

Die BVA-Zuschüsse können über den OB 30 PR 23 ZW 30.23 aufgebracht werden.

4. Gutachten:

Es wurde ein Gutachten bei der Finanzinspektion beantragt.

5. Rechtsgrundlage:

Erlass der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die Einstellung von Bezuschussten Vertragsarbeitnehmern bei bestimmten öffentlichen Behörden und gleichgestellten Arbeitgebern, so wie abgeändert durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft am 14. Dezember 2000, am 20. Dezember 2001, am 21. Dezember 2006, 14. Mai 2009 und am 13. November 2014.