Sitzung vom 9. Juni 2016

Vereinbarung über die verwaltungstechnische Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und seiner Verwaltung einerseits und der Regierung und dem Ministerium andererseits

1. Beschlussfassung:

Die Regierung genehmigt die Vereinbarung über die verwaltungstechnische Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und seiner Verwaltung einerseits und der Regierung und dem Ministerium andererseits.

Der Ministerpräsident wird mit der Durchführung des vorliegenden Beschlusses beauftragt.

2. Erläuterungen:

Im Hinblick auf einem möglichst effektiven, effizienten und wirtschaftlichen Einsatz der Personal- und Finanzmittel der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und seiner Verwaltung einerseits und der Regierung bzw. dem Ministerium andererseits verstärkt voran zu treiben. Geplant sind die Abstimmung von Verfahrensabläufe und die gemeinsame Nutzung vorhandener Ressourcen.

Diese Zusammenarbeit erfolgt unter strikter Beachtung der Gewaltentrennung und der damit verbundenen Entscheidungshoheit der verschiedenen Partnern.

Die vorliegende Vereinbarung betrifft die Zusammenarbeit

in Bezug auf die Gesetzgebungsverfahren;

in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit;

in Bezug auf die Außenbeziehungen;

in Bezug auf allgemeine Verwaltungsangelegenheiten.

Sie soll zu Beginn der kommenden Sitzungsperiode in Kraft treten.

3. Finanzielle Auswirkungen:

keine.

4. Gutachten:

keine.

5. Rechtsgrundlage:

Keine